Landtag nach Verwandtenaffäre:Abgeordnete müssen nichts zurückzahlen

Landtag nach Verwandtenaffäre: Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) legt eine Stellungnahme zur Verwandtenaffäre vor.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) legt eine Stellungnahme zur Verwandtenaffäre vor.

(Foto: Claus Schunk)

Für die Landtagsabgeordneten, die im Zuge der Verwandtenaffäre in die Schlagzeilen geraten waren, beginnt das neue Jahr erfreulich: Landtagspräsidentin Stamm fordert kein Geld von ihnen zurück.

Minderjährige Großverdiener, exorbitant gut bezahlte Gattinen und Beschäftigung für Stiefsöhne: Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags, die jahrelang enge Verwandte als Mitarbeiter beschäftigt hatten, müssen keine Rückzahlungsforderungen der Parlamentsverwaltung fürchten. Es gebe dafür keine Rechtsgrundlage, heißt es in einer umfangreichen Stellungnahme von Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) an den Bayerischen Obersten Rechnungshof (ORH), die am Dienstag veröffentlicht wurde.

In der 16-seitigen Begründung heißt es, die sogenannte Altfallregelung, von der die betreffenden Abgeordneten Gebrauch gemacht hätten, habe bis vergangenes Jahr gegolten. Und selbst wenn man der Rechtsauffassung des ORH folgen würde, wonach die Regelung 2004 ausgelaufen sei, dann schieden Rückforderungsansprüche gegenüber den betroffenen Abgeordneten "jedenfalls aus Vertrauensschutzgesichtspunkten aus".

Geld ans Parlament zurückzahlen mussten demnach lediglich zwei Abgeordnete, denen für Schulungen "versehentlich" zu viel Geld vom Landtagsamt erstattet worden sei. Das waren einmal 1092 und einmal 466 Euro.

Am Kauf einer teuren Luxus-Digitalkamera oder mehrerer Kameras gleichzeitig hat das Landtagsamt dagegen auch im Nachhinein nichts auszusetzen. "Im Ergebnis ist festzustellen, dass in keinem Fall Anhaltspunkte für eine zweckwidrige Anschaffung vorliegen", heißt es in der Stellungnahme Stamms nach entsprechenden Prüfungen. "In allen Einzelfällen wurde der Zusammenhang der Beschaffung der Kamera mit der parlamentarischen Tätigkeit hinreichend dargetan." Auch die Anschaffung einer guten Kamera sei plausibel begründet worden. Der CSU-Abgeordnete Alexander König, der sich eine teure Leica-Kamera auf Kosten des Landtags gekauft hatte, hat das Geld bereits im vergangenen Jahr "aus freien Stücken" ans Parlament zurückerstattet.

Prominente Opfer der Verwandtenaffäre

Im Zuge der Verwandtenaffäre waren im vergangenen Jahr in Bayern die Namen vieler Abgeordneter bekannt geworden, die die Frist bis zum Ablauf der Altfallregelung bis zuletzt für sich genutzt hatten. Dazu zählen der damalige Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Georg Winter (CSU), der seine beiden minderjährigen Söhne über Jahre beschäftigt hatte, oder der CSU-Abgeordnete Alexander König. Er hat seine Frau von Dezember 1998 an für ein Jahr angestellt - und dann von August 2000 an erneut.

Das prominenteste Opfer der Verwandtenaffäre dürfte wohl der ehemalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid sein. Er musste zurücktreten, weil er seiner Frau ein extrem hohes Gehalt gezahlt hatte - ebenfalls aus Steuergeldern. Auch Harald Güller musste von seinen Posten als Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion und als schwäbischer SPD-Bezirksvorsitzender zurückgetreten. Er hatte seinen Stiefsohn für zwei Monate im Abgeordnetenbüro beschäftigt und dafür 7500 Euro bezahlt.

Neben der Verwandtenaffäre war im Sommer 2013 auch bekannt geworden, dass es bei den Ausgaben der Abgeordneten im Landtag generell an Kontrollen gefehlt habe. Nach dieser Kritik durch den ORH verschärfte der Landtag selbst seine eigenen Regelungen. Seit Sommer gelten für die Bezüge der Abgeordneten deshalb deutlich strengere Vorschriften.

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