Landtag - München:FDP warnt vor XXL-Landtag in Bayern und für Wahlrechtsreform

Bayern
Blick in den Plenarsaal des Landtags von Bayern. Foto: Peter Kneffel/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Mit einer zeitnahen Wahlrechtsreform will die FDP ein weiteres Anwachsen des bayerischen Landtags nach der nächsten Wahl im Jahr 2023 stoppen. "Wir müssen jetzt handeln und einen XXL-Landtag verhindern", sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Alexander Muthmann, am Mittwoch in München.

Ein aufgeblähter Landtag gehe nicht nur zu Lasten der Arbeitsfähigkeit des Parlaments, sondern auch auf Kosten der Steuerzahler, betonte Muthmann. "Wir müssen daher das Wahlgesetz zügig zukunftsfest umbauen und die Zahl der Sitze wirksam beschränken. Wir können nicht länger warten, sonst droht eine dauerhafte Kollision mit unserer Verfassung."

Aktuell umfasst der Landtag 205 Abgeordnete - 25 mehr, als es die bayerische Verfassung eigentlich vorsieht (180). Nach einer Berechnung der FDP droht ohne ein neues Wahlsystem bei einem Zweitstimmenergebnis der Parteien wie bei der Bundestagswahl 2021 ein übergroßer Landtag mit mehr als 230 Sitzen.

Mit dem Wachstum ist der Landtag in guter Gesellschaft - schon lange wird auch in Berlin über eine Reform diskutiert, die ein weiteres Anwachsen des Bundestages verhindern soll. Die scheidende große Koalition von Union und SPD hatte dazu im Oktober 2020 eine Wahlrechtsreform angeschoben. Geht es aber nach dem Willen von SPD, FDP und den Grünen, könnte es in der kommenden Legislaturperiode eine neue Reform geben.

Die FDP-Fraktion fordert nun auch für Bayern noch in dieser Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform und hat dafür mehrere Vorschläge erarbeitet. Unter anderem fordert sie die Staatsregierung dazu auf, eine Stimmkreisreform zu initiieren. Die Zahl der Stimmkreise soll demnach derart reduziert werden, dass die verfassungsrechtlich vorgegebene Zahl der Sitze im Parlament von 180 künftig nicht mehr oder nur unerheblich überschritten wird.

Ein weiteres Problem sei die unterschiedliche Größe der Stimmkreise. Die Folge sei, dass die Stimmen der Wähler unterschiedlich viel Gewicht hätten. Listenkandidaten aus kleinen Stimmkreisen würden gegenüber den Listenkandidaten aus großen Stimmkreisen benachteiligt.

"Mit einer umfassenden Stimmkreisreform lässt sich diese systematische Ungerechtigkeit beheben", sagte Muthmann. Eigentlich habe die Staatsregierung die rechtliche Handhabe, dies zu korrigieren. "Das Gesetz besagt, dass ab einer Abweichung von 15 Prozent gehandelt werden soll und ab einer Abweichung von 25 Prozent gehandelt werden muss. Leider macht die Staatsregierung nur das Allernotwendigste."

© dpa-infocom, dpa:211124-99-119059/3

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