Landtag - München:Bundesanwaltschaft: Keine Belege für weitere NSU-Helfer

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München (dpa) - Die Bundesanwaltschaft sieht nach wie vor keine Belege dafür, dass der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) bei seinen Morden und Anschlägen gezielte Hilfe vor Ort gehabt hätte, etwa aus rechtsextremen Szenen. Das machte Bundesanwalt Jochen Weingarten am Montag im neuen NSU-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags deutlich. Abseits von Spekulationen habe man keine Anhaltspunkte dafür, dass neben dem NSU-Trio andere Personen in die Auswahl von Tatorten und Opfern eingebunden gewesen wären. "Wir haben keine Hinweise auf Unterstützer vor Ort", sagte Weingarten.

Insbesondere gebe es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass eine lokale rechtsextreme Szene vor Ort ein Ziel "markiert" hätte. Die Ermittler hätten in akribischer Arbeit auch ein "klares Kontaktbild" der NSU-Terroristen erstellen können - das weise keine entsprechenden Kontakte auf. "Wir haben keinen Beleg für Kommunikationen in aktive rechtsextreme Szenen, die tatortbezogen wären", betonte Weingarten.

Ganz grundsätzlich räumte der Bundesanwalt aber ein: "Es gibt eine Fülle von Fragen, die unbeantwortet sind." Das gelte etwa für Notizen in Landkarten. "Wir können nach wie vor vieles nicht erklären."

Die Neonazi-Terrorzelle NSU - Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt - war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer drohenden Festnahme zu entgehen. Erst damit war der "Nationalsozialistische Untergrund" aufgeflogen.

Gerichtlich aufgearbeitet wurde die Mord- und Anschlagsserie mehr als fünf Jahre lang vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, wurde am Ende des Mammutverfahrens im Juli 2018 als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt - auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Das Urteil, auch gegen vier Mitangeklagte, ist inzwischen rechtskräftig.

Nach wie vor sind aber Fragen offen, insbesondere was mögliche weitere Unterstützer der NSU-Terroristen anbelangt. Ziel des zweiten bayerischen Untersuchungsausschusses ist es unter anderem, mögliche Verbindungen des NSU in die bayerische Neonazi-Szene aufzuklären.

Weingarten betonte, man habe stets völlig offen ermittelt und sei dabei ausdrücklich nicht von einer Dreiergruppe ausgegangen. Aus heutiger Sicht aber sagte er: "Alles, was wir haben, spricht dafür, dass wir es mit einer abgeschotteten Dreiergruppe zu tun haben."

Böhnhardt und Mundlos hätten sich quasi als hauptberufliche Terroristen über Jahre hinweg mit der Auswahl geeigneter Ziele befasst. Man habe sogar einzelne Belege dafür, dass die beiden die Ausspähungen vor den Morden und Anschlägen selbst vorgenommen hätten.

Frank Heimann, leitender Kriminaldirektor beim Bundeskriminalamt, berichtete zwar, die Ermittlungen hätten viele zum Teil langjährige Verbindungen der NSU-Mitglieder nach Bayern zutage befördert. Diese Kontakte seien allesamt akribisch überprüft worden. Niemandem davon habe aber eine Beteiligung an der Vorbereitung oder an der Ausführung von Straftaten nachgewiesen werden können, betonte der Ermittler.

Weingarten berichtete, die Ermittlungen hätten sich neben Zschäpe auf weitere 13 namentlich benannte Beschuldigte erstreckt. Bei neun von ihnen habe man schließlich keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen und keine Anklage erhobe. Der NSU-Prozess wurde am Ende gegen fünf Angeklagte geführt. Weingarten, der damals als Oberstaatsanwalt einer der Prozessvertreter der Bundesanwaltschaft war, erinnerte etwa daran, dass Unterstützungshandlungen nach fünf Jahren verjährten. Zudem müsse immer auch ein Tatvorsatz nachweisbar sein, erklärte er.

Gleichwohl liefen die Ermittlungen weiter. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, werde die Bundesanwaltschaft diesen sofort nachgehen. "Es gibt keinen Schlussstrich", betonte Weingarten.

© dpa-infocom, dpa:220711-99-982346/3

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