LandtagBayerisches "Oberstes" ist wieder eingeführt

Der Schriftzug des "Obersten" an der Tür zum Dienstgebäude in der Schleißheimerstraße (Archivbild vom 13. November 2003).
Der Schriftzug des "Obersten" an der Tür zum Dienstgebäude in der Schleißheimerstraße (Archivbild vom 13. November 2003).
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Vom 15. September an wird es in Bayern wieder ein Oberstes Landesgericht geben. Das "Oberste" war 2006 aus Kostengründen vom damaligen Ministerpräsidenten Stoiber abgeschafft worden.

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Vom 15. September an wird es in Bayern wieder ein Oberstes Landesgericht geben. Das beschloss der Landtag am Mittwoch ohne Gegenstimmen in München. Auch die Opposition stimmte zu. "Das ist ein großartiger Tag für eine noch stärkere Justiz in einem starken Rechtsstaat Bayern", sagte Justizminister Winfried Bausback (CSU).

Das neue Gericht sei bundesweit einzigartig, stehe für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung im ganzen Freistaat und schaffe damit noch mehr Rechtssicherheit. Neben der CSU stimmten auch Freie Wähler, Grüne und SPD dem Gesetz zu, das auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgelegt wurde.

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Vizepräsident des Obersten Landesgerichts soll der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, 64, werden, hieß es aus Regierungskreisen. Das Justizministerium wollte zu Personalfragen zunächst nicht Stellung nehmen.

Das Gericht mit Sitz in München und Außensenaten in Bamberg und Nürnberg soll wichtige Rechtsfragen für Bayern klären. Mit der Errichtung im September gehen die Aufgaben in bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Landesrecht auf das Oberste Landesgericht über. Die Aufgabenübertragung im Strafrecht - insbesondere Revisionen und Rechtsbeschwerden in Straf- und Bußgeldsachen bei erstinstanzlicher Zuständigkeit der Amtsgerichte - soll im Februar 2019 folgen.

Das Bayerische "Oberste" war 2006 aus Kostengründen vom damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber abgeschafft worden.

© SZ vom 12.07.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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