Süddeutsche Zeitung

Urteil in Landshut:Wie eine Hinrichtung, aber kein Mord

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Ein 25-Jähriger hatte 2018 in Los Angeles einen Bekannten erschossen. Festgenommen wurde er wenige Tage später in Bayern - und durfte nicht in die USA ausgeliefert werden. Nun wurde er wegen Totschlags verurteilt.

Nach nur einem Tag Verhandlung ist im Prozess gegen einen 25-jährigen alten US-Amerikaner, der im Oktober 2018 in Los Angeles einen 22 Jahre alten Bekannten auf offener Straße erschossen und anschließend überfahren hatte, am Landgericht Landshut das Urteil gesprochen worden. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Markus Kring wertete die Tat nicht als Mord, sondern als Totschlag und verhängte dafür elf Jahre und sechs Monate Haft. Der Fall wurde in Landshut verhandelt, da der Angeklagte, der fünf Tage nach der Tat am Flughafen München festgenommen worden war, nicht in die USA ausgeliefert werden durfte. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überstellung nach Kalifornien untersagt, weil die dortigen Haftbedingungen nicht den Mindeststandards der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen.

Dass die brutale Tötung des 22 Jahre alten Dexter Kane Justice James am 23. Oktober 2018 kein Mord gewesen sein soll, ist nicht leicht zu verstehen. Die objektiven Umstände der Tat ließen sich anhand der Tatortbefunde und durch Zeugenaussagen sehr gut nachzeichnen. Der Angeklagte hatte zunächst zusammen mit seinem späteren Opfer in dessen Auto gesessen und Alkohol getrunken. Dann gerieten die zwei Männer in Streit und es kam zu einer Schubserei auf der Straße. Der Angeklagte zog eine Pistole, lud sie durch und richtete sie aus kurzer Distanz auf den anderen.

Dieser reagierte unerschrocken und schrie sein Gegenüber spöttisch an: "Fuck you! Shoot me, shoot me! Fuck you!" Diese letzen Worte des Opfers wurde in der Anklageschrift gar nicht erst übersetzt, denn so viel Englisch versteht ja wohl jeder. Der Angeklagte drückte zweimal ab und feuerte, als der andere schon am Boden lag, noch vier weitere Schüsse in seinen Brustkorb. Danach versuchte er erst, den leblosen Körper ins Auto zu ziehen, um in die nahe Wüste zu fahren und den Wagen in Brand zusetzen. Als er das nicht schaffte, setzte er sich hinters Steuer und überfuhr im Wegfahren sein tödlich verletztes oder bereits schon verstorbenes Opfer.

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, die Tat sei wie eine Hinrichtung gewesen, es gebe aber kein Mordmerkmal im Sinne des deutschen Strafrechts. Ihrer Ansicht nach habe der Angeklagten ohne niedrigen Beweggründe gehandelt. Die Staatsanwältin forderte 13 Jahre Haft. Der Nebenklagevertreter sagte, dass es sehr wohl von "niedriger Gesinnung" zeuge, wenn einer das Leben eines anderen Menschen aus so geringem Anlass auslösche. Das werde vor allem darin deutlich, dass der Angeklagte seinen bereits zu Boden niedergestreckten Bekannten mit vier weiteren Schüssen exekutierte und ihn anschließend auch noch überfuhr. Das sei Mord, und die nicht reduzierbare Strafe dafür müsse Lebenslang sein.

Der Düsseldorfer Anwalt Heiko Ahlbrecht, einer von drei Verteidigern, befand, die Tötung des jungen Mannes sei das Ende einer fatalen "Eskalationsspirale", die mit zu viel Alkohol und Drogen begonnen habe. Entscheidend sei der Umstand gewesen, dass sein Mandant eine Pistole bei sich hatte. Ohne die Waffe hätte es nur eine Schlägerei gegeben und "beide wären mit einem blauen Auge davon gekommen". Die Verteidigung sah neun Jahre Haft als ausreichend an.

Richter Markus Kring sagte in der Urteilsbegründung, man habe "ein ausgesprochen hässliches Tatbild, trotzdem geht die Kammer nicht von niedrigen Beweggründen aus". Seine nähere Begründung dazu war so kompliziert, dass sie, wenn überhaupt, auf die Schnelle nur für Juristen zu verstehen war. Richter Kring legte anschließend dar, dass das Gericht von einer affektiven Tat ausgehe. Nicht niedrige Beweggründe, sondern "normale Affekte" hätten wohl den Angeklagten dazu gebracht zu schießen. Ohne dem Opfer eine Mitschuld zuweisen zu wollen, müsse man sehen, dass sein verbaler Spott "kein optimal deeskalierendes Verhalten" gewesen sei, sagte Kring. Ob der Angeklagte am Ende absichtlich den leblosen Körper überfahren habe, sei ungewiss. Vielleicht sei er da bereits im Fluchtmodus gewesen und habe nur den schnellsten Weg raus aus der Situation genommen.

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