Unterlassene Hilfeleistung:Tod nach Arzneiverwechslung: Bewährungsstrafen für drei Pfleger

Das Landgericht Landshut verurteilt die Mitarbeiter eines Pflegeheims im Landkreis Dingolfing-Landau zu Bewährungsstrafen. Ob das falsche Medikament todesursächlich war, ließ sich nicht mehr klären.

Im zweiten Prozess um eine schwerwiegende Medikamentenverwechslung in einem Pflegeheim sind drei Mitarbeiter der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gesprochen worden. Die zwei Frauen und ein Mann wurden vor dem Landgericht Landshut am Freitag zu Bewährungsstrafen von sechs, vier und zwei Monaten verurteilt. Das Urteil beruhe auf einer Verständigung, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter. Das Verfahren lief mit einer längeren Unterbrechung seit Mai dieses Jahres.

Die Beschäftigten des Heims im Landkreis Dingolfing-Landau waren in einem ersten Prozess angeklagt worden, nachdem ein schwer kranker Patient 2016 nach der Verwechslung von Arzneimitteln gestorben war. Ob das falsche Medikament todesursächlich war, hatte sich nicht mehr klären lassen. Der Vorwurf lautete Mord durch Unterlassen. Vor dem Landgericht Landshut wurden die zwei Pfleger und ihre Chefin 2019 dann wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah allerdings Fehler in dem Urteil und verwies den Fall zurück.

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