Landshut:Babyleiche im Kofferraum: Lange Haftstrafe für junge Mutter

Urteil im Prozess wegen Kindestötung erwartet

Die Angeklagte verbirgt im Landgericht ihr Gesicht in der Kapuze ihrer Jacke als sie von Polizisten in den Verhandlungssaal geführt wird.

(Foto: dpa)
  • Eine junge Mutter muss wegen Totschlags für sechs Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
  • Sie brachte im vergangenen November ein Mädchen zur Welt und ermordete es sofort.
  • In ihrem Teilgeständnis sagt sie, sie habe befürchtet, die Eltern würden sie nicht unterstützen.

Für die Tötung ihres Neugeborenen muss eine junge Frau aus Niederbayern sechs Jahre und zehn Monate in Haft. "Unmittelbar nach der Entbindung hat sie das Kind mit der Kordel aus ihrem Kapuzenpulli zu Tode stranguliert", begründete der Vorsitzende Richter am Landgericht Landshut, Markus Kring, die Entscheidung.

Das Gericht verurteilte die 23-Jährige aus dem Raum Landshut wegen Totschlags. Die Angeklagte habe ihre Schwangerschaft nicht verdrängt. Dennoch attestierte die Kammer der 23-Jährige eine verminderte Steuerungsfähigkeit, diese habe es ihr aber nicht unmöglich gemacht, sich anders zu entscheiden.

Verminderte Steuerungsfähigkeit wird dann attestiert, wenn es im zeitlichen Ablauf zwischen Zielvorstellung, Planung und Ausführung einer Tat nachweislich zu Lücken gekommen ist. Diese Einschränkung wird aber je nach Fall vergeben und ist rechtlich nicht eindeutig festgelegt.

Sie hat sich in eine ausweglose Situation hineinmanövriert

Nach Überzeugung des Gerichts hatte die junge Frau das Mädchen heimlich zur Welt gebracht. Zwar sei sie nach eigener Aussage von der Geburt überrascht gewesen, die Frau ist aber bereits Mutter eines Jungen, wusste also, wie eine Entbindung verläuft. Außerdem, so urteilt das Gericht, habe sie sich selbst in eine ausweglose Situation hineinmanövriert, als sie niemandem von der Schwangerschaft erzählt hat.

Die Verurteilte sagte aus, sie habe Angst gehabt, die finanzielle Unterstützung durch ihre Eltern zu verlieren, wenn sie noch einmal schwanger wird. Das hatte ihr angeblich ihr Vater gedroht. Das Gericht ist aber davon überzeugt, dass keine Zwangslage vorgelegen habe. Im Gegenteil: Die Voraussetzungen, um das Baby zu behalten, hätten gut gestanden. Als die junge Frau als Jugendliche und während der Ausbildung ihr erstes Kind gebar, hatte ihr die Familie bereits ein mal geholfen.

Nach der Geburt in der Nacht zum 6. November im Badezimmer ihres Elternhauses aber hat die Frau ihre Tochter getötet. Anschließend packte sie die Leiche in einen Müllsack und verstaute das Bündel im Kofferraum ihres Autos. Sie reinigte das Bad, wusch noch einen Duschvorleger, brachte ihren Sohn zur Tagesmutter und ging dann selbst zur Arbeit. Erst Tage später hatte der Vater der Frau die Babyleiche entdeckt und dann die Polizei alarmiert.

Nicht die Tat einer Verzweifelten, sondern eine feige Tat

Vor ihrer Verurteilung hat die Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt: "Ich kann mir selber nicht erklären, warum ich das gemacht habe", sagte die 23-Jährige unter Tränen. An die Entbindung und die Folgezeit habe sie zwar keine Erinnerung, sie gehe aber davon aus, dass keine dritte Person für die Tat in Betracht kommt. Die 23-Jährige bedauerte in ihrem letzten Wort die Tat und erklärte, sie wolle einfach nur wieder zu ihrem Sohn.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Es sei nicht die Tat einer Verzweifelten gewesen, sondern eine feige Tat - welche die Tochter mit dem Leben bezahlen musste, sagte Staatsanwalt Achim Kinsky. Die Verteidigung hatte auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert und sogar eine Bewährungsstrafe für denkbar gehalten. Der Anwalt der Frau kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: