Neubau des Landratsamts in Landsberg am Lech:Stimmen für die Tonne

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Über die Briefwahlunterlagen zu einem Bürgerentscheid im Landkreis Landsberg am Lech gibt es Verdruss. Denn folgt man beim Ausfüllen den Angaben der Behörde, ist die Stimmangabe ungültig.
Über die Briefwahlunterlagen zu einem Bürgerentscheid im Landkreis Landsberg am Lech gibt es Verdruss. Denn folgt man beim Ausfüllen den Angaben der Behörde, ist die Stimmangabe ungültig. (Foto: Martin Erdmann)

Der Landkreis Landsberg am Lech macht in den Briefwahlunterlagen zu einem Bürgerentscheid einen gravierenden Fehler. Folgt man den Angaben, wäre die eigene Stimme ungültig.

Glosse von Max Fluder

Man hätte es gar nicht für möglich gehalten, aber nun ist es doch geschehen: Die bisher bereits leicht absurd anmutende Causa „Neues Landratsamt in Landsberg“ hat eine Wendung ins noch Absurdere genommen. Oder dezent umformuliert, eine Lokalposse wurde … nun ja, noch possiger.

Die Wahlberechtigten des Landkreises Landsberg am Lech stimmen parallel zur Bundestagswahl über einen geplanten Neubau für das Landratsamt ab, der wegen seiner runden Form nur „Lechkiesel“ genannt wird. Zwei Fragen gilt es in dem Bürgerentscheid zu beantworten. Eine Frage geht von einer Bürgerinitiative aus, das dem geplanten Neubau nichts abgewinnen kann. Und die andere vom Landkreis selbst, der den Bau befürwortet. Seit wenigen Tagen sind die Briefwahlunterlagen im Umlauf.

Nur – und hier wird es brisant – muss man bei der Briefwahl ein wenig mehr aufpassen als ohnehin schon. Denn das Landratsamt, das von der Abstimmung ja nicht nur unmittelbar betroffen, sondern auch für die Wahl zuständig ist, hat einen Fehler gemacht. Folgt man den Angaben der Behörde auf dem Abstimmungsschein, so würde man diesen in den Briefumschlag stecken, der für den Stimmzettel gedacht ist. Klingt harmlos, würde die abgegebene Stimme aber letztlich ungültig machen. Das Landratsamt warnt inzwischen online vor der fehlerhaften Angabe.

Die Verwirrung komplett macht die Tatsache, dass sowohl der Briefumschlag für die Stimme als auch der Umschlag für den Abstimmungsschein in einem sehr ähnlichen Grünton gehalten sind. Verwechslungsgefahr? Nach wie vor gegeben bei „Fifty Shades of Green“, wie es jetzt vereinzelt in Landsberg heißt.

Zuvor mahnten Kritiker bereits an, dass die Formulierung des Ratsbegehrens, also vonseiten des Landkreises, irreführend sei. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München gab dem Landkreis allerdings recht und änderte nichts am Stimmzettel.

Und nun? Kann man nur hoffen, dass die Abstimmung ohne große Probleme vonstattengeht. Denn die Gegensätze bleiben ja: Das Landratsamt sagt, es habe zu wenig Platz und gebe zu viel Geld für die Miete von Außenstellen aus. Und die Bürgerinitiative sagt, der geplante Neubau sei mit seinen Kosten von mindestens 120 Millionen Euro viel zu teuer für den Landkreis und würde wertvollen Boden vernichten.

Es könnte alles so einfach sein. Ist es aber ja nie.

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