Opfer bekommt 6500 Euro
Die Berufung hat sich für einen wegen Prügelvorwürfen angeklagten Polizisten gelohnt: Das Verfahren gegen den Beamten wurde am Mittwoch vom Landgericht Traunstein eingestellt. Der Polizist muss 6500 Euro an das Opfer des Einsatzes in der Neujahrsnacht 2013 im oberbayerischen Wasserburg am Inn zahlen. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Rosenheim den 36-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt - wegen Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung im Amt und Beleidigung.
Polizeigewalt vor Gericht:Prügelpolizist kommt glimpflich davon
Ein Mann mischt sich in eine Jugendkontrolle ein. Darauf wird er überwältigt, gefesselt und eingesperrt. Als er freigelassen wird, hat er eine Platzwunde im Gesicht. Nun könnte der beschuldigte Beamte mit einer Geldstrafe davonkommen.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugen
Die Staatsanwaltschaft hatte den Polizisten angeklagt, weil er bei einer Kontrolle Jugendlicher vor einer Gaststätte einem 55-jährigen Unbeteiligten dreimal mit der Faust an den Kopf geschlagen haben soll. Dabei sei am rechten Auge eine blutende Wunde entstanden. Die Vorsitzende Richterin der 7. Strafkammer am Landgericht Traunstein äußerte in der Berufungsverhandlung jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Zeugen, die der verletzte Passant benannt hatte.
Disziplinarverfahren läuft noch
Vor der Einstellung des Verfahrens sagte der 55-Jährige, der als Nebenkläger im Verfahren aufgetreten war: "Man kann gar nicht so viele Zeugen haben, dass man sich gegen einen Polizisten durchsetzen kann." Rechtsanwalt Peter Dürr, der den Beamten vertrat, begrüßte den Einstellungsbeschluss. Strafrechtlich ist der Fall nun beendet. Auf den Beamten wartet allerdings noch die disziplinarrechtliche Überprüfung des gewalttätigen Polizeieinsatzes, die während des Prozesses geruht hatte.