Landgericht Regensburg:22-Jähriger muss nach Mord an Prostituierter lebenslang in Haft

  • Das Landgericht Regensburg hat einen 22-Jährigen wegen Mordes an einer Prostituierten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Der abgelehnte Asylbewerber aus Mali hat die 33-jährige Frau im August 2017 aus Habgier erwürgt.

Das Landgericht Regensburg hat einen Prostituiertenmörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte sein 33-jähriges Opfer Ende August vergangenen Jahres in Regensburg aus Habgier erwürgt. Reglos und mit gesenktem Kopf auf seinen verschränkten Armen folgte der Asylbewerber aus Mali am Freitag der Urteilsverkündung.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen schweren Raubes plädiert. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen lassen, die aus Rumänien stammende Frau niedergeschlagen zu haben, um sie zu bestehlen. Anschließend habe er sie gewürgt, ihren Tod aber nicht gewollt. Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei nach dem Übergriff davon ausgegangen, die Frau sei lediglich bewusstlos.

Fünf Tage nach der Tat gelang die Festnahme des 22-Jährigen, dessen Asylverfahren wegen mangelnder Mitwirkung ohne positiven Bescheid eingestellt worden war. Er hatte das Mobiltelefon der Frau, in dem auch seine eigene Telefonnummer gespeichert war, vom Tatort mitgenommen. Die Fahnder konnten das Handy orten; die Spur führte direkt zu dem Tatverdächtigen, der daraufhin festgenommen wurde.

Nach damaliger Auskunft der Polizei war der Mann zu dieser Zeit ausreisepflichtig, konnte aber mangels Papieren nicht abgeschoben werden und lebte in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Über seinen Anwalt sagte er aus, dass er aus Geldnot gehandelt habe. Er habe dies für sich und seine in Italien lebende Partnerin sowie das gemeinsame Kind benötigt. Ein Bekannter aus der Flüchtlingsunterkunft habe ihm geraten, eine Prostituierte niederzuschlagen und zu bestehlen.

Schließlich sei er zu der 33-Jährigen gegangen, habe dort zunächst für Sex bezahlt und die Frau dann niedergeschlagen. Als sie schrie, habe er ihr ein Kissen auf das Gesicht gedrückt und sie dann gewürgt. Von ihrem Tod habe er erst später durch die Vernehmung bei der Polizei erfahren, gab er an. Der Mann, der nach eigenen Angaben vor seiner Flucht in Mali ein Informatikstudium abgeschlossen hatte, ließ über seinen Verteidiger ausrichten, er bedauere die Tat zutiefst. Er könne mit der Schuld kaum leben.

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