GerichtsprozessBewusstlosen auf Gleis gelegt – lange Haft wegen Mordes

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Weil sie einen Bewusstlosen zum Sterben auf ein Gleis gelegt haben sollen, sind drei Männer vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Bild entstand beim Prozessauftakt.
Weil sie einen Bewusstlosen zum Sterben auf ein Gleis gelegt haben sollen, sind drei Männer vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Bild entstand beim Prozessauftakt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Ein Streit unter betrunkenen Leiharbeitern endet mit einem Mord. Die Details sind schockierend. Die drei Täter müssen nun für viele Jahre ins Gefängnis.

Wie zum Schafott führten die drei Leiharbeiter den wehrlosen 48-Jährigen, legten ihn auf ein vielbefahrenes Bahngleis - und warteten in der Nähe ab. Kurze Zeit später überrollte ein 650 Meter langer Güterzug den Bewusstlosen. Ein Mord, der an Abscheulichkeit kaum zu überbieten sei, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader am Landgericht in Nürnberg. Einer der Männer wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die beiden anderen zu 9 und 13 Jahren Haft.

Die Männer aus Litauen kannten den 48-Jährigen nicht, wie Bader in der Urteilsbegründung erläuterte. Dieser sei kurz vor dem Mord in einer Monteur-Unterkunft in Neumarkt in der Oberpfalz eingetroffen und habe eine Zigarette im Hof rauchen wollen. „Was er nicht weiß, er geht direkt in Tod“, sagte Bader. Im Hof sei es zum Streit mit einem der drei angetrunkenen Täter gekommen, einem heute 32-Jährigen - laut Anklage aus einem bis heute nicht geklärten, nichtigen Anlass.

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Nicht mehr in der Lage, vom Gleis wegzukommenDaraufhin schlugen der Angeklagte und ein heute 25-Jähriger laut dem Urteil das Opfer zu Boden, wo es benommen liegen blieb. Zusammen mit dem dritten Angeklagten schleppten sie den 48-Jährigen zu der nahe gelegenen Bahnstrecke und legten ihn auf das Gleis. Dort hätten zwei von ihnen erneut auf das Opfer eingeprügelt und es so zugerichtet, dass es nicht mehr in der Lage gewesen sei, vom Gleis wegzukommen, sagte Bader. Besonders verwerflich an dem Mord ist aus seiner Sicht: „Sie benutzen die Lokführerin für ihre Tat.“ Diese sah zwar den reglosen Mann bäuchlings auf den Schienen liegen und bremste den Autotransportzug sofort ab. Doch dieser war mit etwa 90 km/h unterwegs. Die Lokführerin hatte keine Chance und musste hilflos dabei zusehen, wie der Zug den 48-Jährigen überfuhr.Die Angeklagten hätten das Opfer zum Objekt gemacht, entmenschlicht, sagte Bader. „Von ihm ist nichts mehr übrig geblieben, das man hätte anständig beerdigen können.“ Diese hätten den 48-Jährige ohne Grund getötet, also nach Gutdünken über dessen Leben entschieden - ein verachtenswertes Verbrechen, betonte der Vorsitzende Richter. Der Plan für die Tat ging nach Angaben von Bader von dem 32-Jährigen aus, den das Gericht nun zu lebenslanger Haft verurteilte. Bei dem 25-Jährigen und dem 22 Jahre alten Mittätern berücksichtigte das Gericht deren Aussagen und Geständnisse, die die Ermittlungen beschleunigt hatten.Der Alkohol habe die beiden Älteren bei der Tat zwar enthemmt, sie seien aber nicht vermindert steuerungsfähig gewesen, sagte Bader. Der 22-Jährige sei dagegen stark betrunken gewesen und vermindert schuldfähig, weil seine Mutter während der Schwangerschaft Alkohol getrunken und ihn damit geschädigt habe.

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