Landgericht Memmingen:Brandstifter müssen ins Gefängnis

Prozess wegen Brandstiftung in Memmingen

Der Angeklagte Robert R. im Landgericht Memmingen.

(Foto: dpa)

Drei Männer werden wegen schwerer Brandstiftung in einer Allgäuer Heiler-Praxis verurteilt. Vor Gericht sorgt eine Geste der Täter für Überraschung. Und der Zeugenauftritt einer Olympiasiegerin.

Von Stefan Mayr

Der Prozess um den mysteriösen Brandanschlag in einer Wunderheiler-Praxis in Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) ist am Freitag vor dem Landgericht Memmingen mit einem prominenten Auftritt, mit einer überraschenden Geste und mit Haftstrafen zu Ende gegangen.

Am letzten Verhandlungstag nahm die Dressurreiterin Ulla Salzgeber auf dem Zeugenstuhl Platz. Noch bevor sie ihre Aussage begann, entschuldigten sich die drei geständigen Angeklagten bei ihr. Einer der Männer, die vermutlich der Rockergruppe "Black Jackets" angehören, ließ der zweimaligen Mannschafts-Olympiasiegerin über seinen Verteidiger einen Scheck in Höhe von 47 000 Euro überreichen - als Wiedergutmachung des Gebäudeschadens.

Die Männer im Alter von 23, 37 und 39 Jahren aus Nordrhein-Westfalen mussten sich wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung verantworten. Gleich am ersten Prozesstag hatten sie gestanden, das Feuer gelegt zu haben, bei dem im Mai 2013 ein Teil des Wohn- und Praxisgebäudes völlig ausbrannte. Einer der Angeklagten räumte überraschenderweise sogar ein, für die Tat Geld erhalten zu haben.

Salzgeber ist Eigentümerin des Anwesens

Wer sein Auftraggeber war, verriet er allerdings nicht. Die Kriminalpolizei Kempten hat die Mieter der Praxisräume im Verdacht, den Brand in Auftrag gegeben zu haben. Ulla Salzgeber ist Eigentümerin des weitläufigen Anwesens, die Olympionikin berichtete vor Gericht von Unstimmigkeiten mit den Mietern. Gegen das Ehepaar läuft ein Ermittlungsverfahren.

Bei der Tat wurden zwei der Angeklagten durch eine Explosion lebensgefährlich verletzt. Ihr Komplize brachte sie mit schweren Brandverletzungen zu einer nahegelegenen Tankstelle. Er bat deren Mitarbeiter, einen Rettungswagen zu rufen und brauste davon.

Die Staatsanwaltschaft forderte für alle Angeklagten Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung respektive wegen Beihilfe zur Brandstiftung. Die Kammer verurteilte die Männer schließlich zu Haftstrafen zwischen 22 Monaten und dreieinhalb Jahren. In einem Fall wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

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