Landgericht Ingolstadt:Prozess um Mops "Emma" endet mit Vergleich

Im Streit um die Leiden von Mops-Dame Emma entscheidet das Landgericht Ingolstadt auf einen Vergleich.

Im Streit um die Leiden von Mops-Dame Emma entscheidet das Landgericht Ingolstadt auf einen Vergleich.

(Foto: dpa)
  • Die Hündin "Emma" hat Arthrose. Ihre Besitzerin führt die Leiden des Hundes auf genetische Ursachen zurück.
  • In erster Instanz verliert die Hundebesitzerin den Prozess auf Schadenersatz und Wertminderung.
  • Und auch in zweiter Instanz entscheiden die Richter nicht in ihrem Sinne.

Wie der Vergleich im Fall "Emma" aussieht

Emma war nicht dabei. Frauchen Aurelia Hofmann verzichtete dieses Mal darauf, ihren lahmenden Mops zum Prozess mitzubringen. Sie hätte das Tier ohnedies nicht in den Sitzungssaal mitnehmen dürfen - am Landgericht Ingolstadt gilt ein Hundeverbot. Nach einer guten halben Stunde war am Montag alles vorbei. Auf Drängen der Vorsitzenden Richterin einigten sich die Parteien in einem fast zwei Jahre währenden Rechtsstreit um die Krankheiten der Mopshündin. Die Züchterin zahlt der Käuferin der inzwischen knapp vier Jahre alten "Emma" 700 Euro Wertminderung - die Hälfte des Kaufpreises.

Immer wenn es nass und kalt ist, humpelt "Emma von den kleinen Molossern" - so ihr voller Name - beim Gassigehen. Hofmann ließ ihrem verschmusten grau melierten Liebling sogar Goldkügelchen an den Akupunkturstellen implantieren, damit es ihm bessergeht. Auf mindestens 1400 Euro belaufen sich nach Angaben der 28-Jährigen mittlerweile die Behandlungskosten.

Warum die Züchterin nicht vor Gericht erschien

Hofmann ist der Überzeugung, dass die Knie- und Ellbogenerkrankungen züchterisch bedingt sind und verklagte die Züchterin auf Schadenersatz und Wertminderung. In erster Instanz verlor Frauchen den Prozess, auch weil ein Gutachten zu der Überzeugung kam, dass "Emma" im Wesentlichen gesund ist.

Vor der Zivilkammer wurden am Montag die unterschiedlichen Standpunkte erneut ausgetauscht. Die eigentlich zum Prozess geladene Züchterin erschien nicht - ihr Anwalt Wolfgang Maus entschuldigte sie krankheitsbedingt. Überhaupt hätten die auch in den sozialen Netzwerken verbreiteten Anschuldigungen seiner Mandantin schwer geschadet. Sie sei in psychiatrischer Behandlung, sogar ihre Kinder würden beschimpft. "Das ist moderne Hexenjagd", klagte Maus.

Hofmanns Anwalt Andreas Ackenheil - selbst Hundebesitzer - beharrte jedoch darauf, dass "Emmas" Arthrose züchterisch verschuldet sei. Die Mutter von "Emma" sei viel zu früh auf ihre Zuchtfähigkeit untersucht worden und habe ausbeuterisch oft Junge bekommen müssen. "Emma hat tagtäglich unter den Mängeln zu leiden", beklagte der Jurist. Außerdem sei das Gutachten fehlerhaft zustande gekommen.

Warum das Frauchen von Emma keinen Schadenersatz bekommt

Die Vorsitzenden Richterin Heike Linz-Höhne machte Ackenheil und seiner Mandantin jedoch klar, dass sie kein Verschulden bei der Züchterin sieht. Schließlich habe die Frau die Genehmigung von ihrem Zuchtverband gehabt. Schadenersatz sei deshalb nicht drin. Zum Vergleich war danach nicht mehr weit: Die inzwischen nicht mehr aktive Züchterin erstattet Hofmann den halben Kaufpreis, Frauchen verzichtet im Gegenzug auf alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag. "Ich freue mich sehr, dass dieser Prozess vielleicht nicht für Emma, aber auf alle Fälle für die Parteien ein gutes Ende genommen hat", sagte eine sichtlich zufriedene Richterin, ehe sie den Sitzungssaal verließ.

Und Hofmann hatte es eilig, in ihr Nürnberger Zuhause zu kommen, wo neben "Emma" drei weitere Mopshunde auf Frauchen warteten. Auch sie gab sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: "Wir werden mit "Emma" einen schönen Tag haben für die 700 Euro."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: