Süddeutsche Zeitung

Landgericht Augsburg:Lange Haft nach Überfall auf schlafende Senioren

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Sie hatten es auf das Bargeld eines 83-Jährigen abgesehen, das dieser in großen Mengen zu Hause aufbewahrte. Nun müssen drei Männer mehrere Jahre ins Gefängnis.

Nach einem brutalen Überfall auf ein schlafendes Ehepaar sind drei Männer zu Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg verurteilte die Männer am Mittwoch allerdings nicht wegen versuchten Mordes, wie die Anklage lautete, sondern wegen gefährlicher und schwerer Körperverletzung.

Der damals 83 Jahre alte Hausbesitzer und seine 71 Jahre alte Frau wurden im Bett zusammengeschlagen und schwer verletzt. Beide erlitten zahlreiche Kopfverletzungen, der Mann erblindete auf einem Auge. Der Vorsitzende Richter, Franz Wörz, betonte angesichts der Tatfolgen, dass das aufsehenerregende Verbrechen das Sicherheitsempfinden der Menschen in der Region Augsburg massiv beeinträchtigt habe.

Die Einbrecher waren in jener Dezembernacht 2021 in dem Wohnhaus der Senioren auf der Suche nach Bargeld. Nach den Schlägen auf die Bewohner flüchteten sie ohne Beute. Die Sonderkommission der Kripo konnte hinterher die angeklagten 33, 34 und 38 Jahre alte Männer ermitteln, weil deren Mobiltelefone am Tatort im Netz eingeloggt waren.

Einer der Männer hatte die Tat geplant, war aber selbst nicht in das Haus eingestiegen. Dafür hatte er seine beiden Komplizen engagiert. Der Drahtzieher hatte als Bauarbeiter für den 83-Jährigen gearbeitet und war mehrfach mit großen Summen bar bezahlt worden. Daher wusste er, dass sein Auftraggeber eine größere Bargeldreserve im Haus hatte. Tatsächlich waren in der Tatnacht mehr als 70 000 Euro in der Wohnung versteckt, doch die Einbrecher fanden das Geld nicht.

Die Strafkammer war der Überzeugung, dass die Männer zwar geplant hatten, die Eheleute zusammenzuschlagen, um das Versteck des Geldes zu erfahren. Eine Tötung der Opfer sei aber nicht geplant gewesen. Richter Wörz sagte angesichts des Falles, dass solche Geldbeträge nie daheim aufbewahrt werden sollten, sondern auf die Bank gehörten. Die von der Strafkammer verhängten Haftstrafen lagen zwischen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger. Der Staatsanwalt und zwei Angeklagte ließen sich einen Revisionsantrag offen. Der dritte Angeklagte, der im Unterschied zu den beiden anderen Männern ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte, kündigte an, das Urteil akzeptieren zu wollen.

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