Kurz vor der Mittagspause geht es am Landgericht Augsburg noch um den Vorhang am Küchenfenster. Eine von der Verteidigung bestellte psychiatrische Gutachterin hat erklärt, dass der Angeklagte eingeschränkt schuldfähig gewesen sei, dass er im Affekt gehandelt habe. Sie begründet das unter anderem damit, dass er die Tat nicht vorbereitet habe. Wieso es dann Zeugen gebe, die ihn beobachtet hätten, wie er am Küchenfenster stand, den Vorhang zu Seite geschoben, um auf die Rückkehr der Nachbarn zu warten, die er kurz darauf erschoss, fragt der Staatsanwalt – für ihn ein Zeichen, dass der 64-Jährige die Tat vorbereitet hat. Der Angeklagte könne sich gar nicht erklären, sagt die Sachverständige, wie jemand darauf komme, dass er am Küchenfenster gestanden habe. Dort gebe es gar keinen Vorhang. Woraufhin die Vertreterin der Nebenklage ein Foto aus den Akten fischt: Frontansicht des Vier-Parteienhauses in Langweid am Lech, erläutert sie – alle Fenster mit Vorhängen ausgestattet.
Mordprozess:Erinnerungslücken und verwirrende Gutachter-Aussagen
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Im Verfahren, in dem einem 64-Jährigen dreifacher Mord und zweifacher versuchter Mord vorgeworfen wird, widersprechen sich die Einschätzungen der psychiatrischen Sachverständigen. Der Angeklagte sagt, er können sich an die Taten nicht erinnern.
Von Florian Fuchs, Augsburg
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