Landespolitik:Gericht entscheidet über internen AfD-Streit

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Ein monatelanger Grabenkampf in der bayerischen AfD soll am Dienstag vor dem Berliner Landgericht entschieden werden: Der Bundesverband hat nach einer parteiinternen Intrige dem oberbayerischen Landtags-Spitzenkandidaten Franz Bergmüller die Parteimitgliedschaft aberkannt - dem prominentesten AfD-Bewerber im ganzen Freistaat. Der als Chef des "Vereins für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur" bekannte Bergmüller klagte dagegen. Das Urteil wird am 21. August verkündet. Bergmüller selbst blickt dem Termin grimmig entgegen: "Dienstag ist der Tag der Abrechnung, so oder so." Es sei nicht verständlich, dass die Partei ausgerechnet einen überregional bekannten und seit 32 Jahren ehrenamtlich tätigen Mann ausschließen wolle.

Der offizielle Grund für den Versuch des Bundesverbands, Bergmüller faktisch aus der Partei werfen zu wollen, liegt fünf Jahre zurück: Bevor der Gastronom aus Rosenheim 2013 der AfD beitrat, war er noch Mitglied bei den Freien Wählern. Doppelmitgliedschaften seien nicht erlaubt, heißt es in der Stellungnahme des AfD-Bundesverbands. Zudem hat Bergmüller laut Parteizentrale nur eine Fördermitgliedschaft beantragt - was dieser anders sieht. Tatsächlich geht es keineswegs nur um acht Wochen Doppelmitgliedschaft, sondern um Macht und Einfluss. Die AfD wird nach derzeitigem Stand am 14. Oktober mit einem zweistelligen Ergebnis in den Landtag einziehen. Landesweit bekannt wurde Bergmüller im vergangenen Jahrzehnt, als er die Opposition der Wirte gegen das Rauchverbot in der Gastronomie anführte. Kein anderer AfD-Kandidat im Freistaat hat je eine größere Rolle auf der landespolitischen Bühne gespielt.

Und der oberbayerische Bezirksverband repräsentiert als größte AfD-Gliederung im Freistaat allein etwa die Hälfte der bayerischen Mitglieder. Was bedeutet: Bergmüller wäre ein quasi natürlicher Kandidat für den Fraktionsvorsitz im Landtag. Damit würde er zu einem mächtigen Mann in der Partei werden. Nichtmitglieder können zwar auf AfD-Listen kandidieren, dürfen jedoch keine Parteiämter übernehmen. Die AfD zieht nach einem Parteitagsbeschluss im Juni als einzige Partei ohne einen Spitzenkandidaten in die Landtagswahl. Die sieben AfD-Bezirke stellen damit gleichberechtigte Kandidaten.

© SZ vom 20.08.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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