Landesbank:Der Freistaat hätte für die GBW-Wohnungen mitbieten können

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  • Horst Seehofer soll im Untersuchungsausschuss aussagen, was er über den umstrittenen Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW weiß.
  • Offenbar hätte die Landesregierung für die GBW mitbieten können - wie er wohl in Brüssel erfuhr.
  • Im Januar 2012 hatte der damalige Finanzminister Söder öffentlich erklärt: "Die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft."

Von Klaus Ott und Wolfgang Wittl, München

Am Donnerstag ist Horst Seehofer wieder mal im Landtag zu Gast. Aber anders als früher nimmt er nicht auf der Regierungsbank Platz, sondern im Zeugenstand. Seehofer soll im Untersuchungsausschuss aussagen, was er über den umstrittenen Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW weiß. Als die GBW im Jahr 2013 privatisiert wurde, war Seehofer Ministerpräsident und mit diesem Geschäft befasst. Einem Geschäft mit politischem Zündstoff. Seit der Privatisierung der 33 000 Wohnungen gibt es immer wieder Streit über Mieterhöhungen.

Seehofer, inzwischen Bundesinnenminister, wird im Ausschuss vermutlich zu einem Besuch am 15. April 2013 bei der EU-Kommission in Brüssel befragt werden. Ein Termin, der die CSU in noch größere Erklärungsnöte bringen könnte. Immerhin erfuhr Seehofer von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia, dass der Freistaat hätte mitbieten dürfen für die GBW, deren Verkauf an ein Konsortium privater Investoren die staatseigene Landesbank eine Woche vorher bekannt gegeben hatte. Seehofers Termin bei Almunia geht aus Unterlagen der Staatsregierung hervor. Die wegen Verlusten in Milliardenhöhe angeschlagene Landesbank war ein Sanierungsfall und musste die GBW verkaufen. Aber warum griff der Freistaat nicht selbst zu?

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Bis heute macht der bayerische Ministerpräsident die EU-Kommission für die umstrittene Privatisierung der GBW-Wohnungen verantwortlich. Doch ein Vermerk lässt Söders Version zweifelhafter denn je erscheinen.

Von Klaus Ott

Finanzminister Markus Söder, der heutige Ministerpräsident, hatte Anfang 2012 erklärt: "Die EU-Kommission verbietet, dass der Freistaat die Wohnungen kauft." Später wandte die Regierung ein, die EU-Kommission würde solch ein Geschäft als unzulässige Beihilfe des Freistaats für die Landesbank betrachten und ein langwieriges neues Prüfverfahren beginnen - zusätzlich zu dem Verfahren wegen der Sanierung der Landesbank.

Ganz so klein war der Spielraum für die Regierung aber offenbar doch nicht gewesen, wie Seehofer am 15. April 2013 in Brüssel erfuhr. Almunia sagte, wenn die öffentliche Hand erfolgreich für die GBW biete, müsse die EU-Kommission auf den Preis schauen. Denn: Man könne den "Verdacht" haben, dass "ein öffentlicher Bieter nicht marktgerechte Preise zahle". So steht es in einem Vermerk, den die bayerische Vertretung bei der EU über das Treffen anfertigte. Von einem Verbot steht dort nichts.

Weiter heißt es in der Notiz, Almunia habe Seehofer über ein Treffen mit Münchens Oberbürgermeister Christian Ude in der Vorwoche berichtet. Ude habe ihm, Almunia, geschildert, dass nach Aussage der Staatsregierung ein Kauf durch den Freistaat ausgeschlossen sei. Er, Almunia, habe geantwortet, "dass der Freistaat natürlich Bieter sein könne, man dann aber die Bedingungen genau prüfen müsse". So hat Almunia sein Gespräch mit Ude dem Ministerpräsidenten Seehofer geschildert.

Staatsregierung wollte wohl von einem GBW-Kauf nichts wissen

Eine Aussage, dass ein Höchstgebot für die GBW von vornherein unzulässig gewesen sei, ist in der Notiz nicht zu finden. Sondern vielmehr, dass dies dann genau geprüft werden würde. Doch dazu kam es erst gar nicht, weil die Staatsregierung von einem GBW-Kauf wohl nichts wissen wollte. Dabei hatte der Bayerische Städtetag im März 2012 in einem Schreiben an Söder erklärt: "Wir sind weiterhin der festen Überzeugung, dass der Freistaat zur Übernahme der Anteile an der GBW AG berufen ist." Der Freistaat trage die politische Verantwortung.

In einer Anlage fragte der Städtetag: "Wurden rechtliche Möglichkeiten einer Übernahme der GBW AG durch den Freistaat geprüft und gibt es rechtliche Ausschlussgründe eines Erwerbs durch den Freistaat?" Auf Anfrage der SZ erklärte das Finanzministerium zu Seehofers Besuch in Brüssel, dieser Vorgang enthalte keine neuen Aspekte. Die Fragen zur GBW seien im Landtag "in mehreren Plenardebatten und Ausschusssitzungen und gegenüber der Öffentlichkeit bereits vollumfänglich beantwortet worden".

Noch sind viele Fragen offen

Die Opposition hat allerdings durchaus das Gefühl, dass beim GBW-Verkauf noch Fragen offen sind. In einer Expertenanhörung am Dienstag sprachen sechs Fachleute vor dem Haushaltsausschuss zum Thema "Mieterschutz in Bayern", unter ihnen GBW-Geschäftsführer Claus Lehner. Er verteidigte die Mietpolitik seines Unternehmens. Seit dem Verkauf der GBW an das private Immobilienunternehmen Patrizia im Jahr 2013 habe es "keine Verstöße gegen die Sozialcharta" gegeben, sagte Lehner. Die GBW stehe zudem in einem viel engeren Austausch mit Mietern als früher. Niemand werde bei Sanierungen aus den Wohnungen "hinausmodernisiert".

Gunther Geiler, Geschäftsleiter beim Deutschen Mieterbund in Nürnberg, widersprach. Er führte überdurchschnittlich hohe Mietsteigerungen in GBW-Wohnungen an, die Sozialcharta gebe keine Sicherheit. Größter Aufreger in der teils hitzig geführten Debatte war eine Pressemitteilung der CSU-Fraktion. "GBW-Mieter sind gut geschützt", lautete deren Fazit. Allerdings waren da erst 45 Minuten der etwa fünfstündigen Anhörung verstrichen. "Ich habe eine völlig konträre Wahrnehmung", sagte Mieter-Vertreter Geiler.

© SZ vom 18.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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