Handy am SteuerErwischt, verurteilt und gleich wieder erwischt

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Smartphones am Steuer zu nutzen, ist keine gute Idee – erst recht, wenn die Polizei daneben steht.
Smartphones am Steuer zu nutzen, ist keine gute Idee – erst recht, wenn die Polizei daneben steht. Foto: Holger Hollemann/dpa

Smartphones und dergleichen sind beim Autofahren laut Gesetz tabu. So mancher vergisst das allerdings schnell – auch wenn er deswegen gerade erst auf der Anklagebank gesessen ist.

Glosse von Alexander Kappen

SZ bei Google bevorzugen

Über den Nutzen und die Gefahren moderner Technik lässt sich trefflich streiten. Dabei muss nicht einmal künstliche Intelligenz im Spiel sein. Gefahren birgt zuweilen auch die menschliche Intelligenz – wenn diese auf Sparflamme läuft, am Steuer eines Autos sitzt und sich trotz Verbots gleichzeitig moderner Technik bedient. Beispielsweise eines Smartphones. Die Ablenkung durch Handys ist hierzulande eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle, obwohl die Kontrollen und auch die Strafen in den vergangenen Jahren erhöht wurden.

Laut ADAC sind aktuell 100 Euro fällig, wenn man „beim Führen eines Kraftfahrzeugs“ mit dem Handy erwischt wird. Dazu gibt es einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Stellt man dabei zusätzlich eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, sind es 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Aber nicht überall, wo Handyverbot draufsteht, ist auch Handy drin. Soll heißen: Das Verbot gilt nicht nur für Smartphones, alle anderen Handys und Autotelefone, sondern auch für technische Geräte mit vergleichbarem Ablenkungsfaktor. Etwa Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Smartwatches und – man höre und staune – auch für Personal Computer, DVD- und Blu-Ray-Player, Notebooks, Laptops, Fernseher und Videobrillen.  Ach ja, verboten sind zudem – wer herkömmlichen Tabak raucht, ist klar im Vorteil – E-Zigaretten mit Touch-Display.

Nun liegt der Verdacht nahe, dass vor allem die technikaffine Jugend für Ablenkungen dieser Art anfällig ist. Aber da könnte man sich täuschen. Auch die ältere Generation, die alles besser weiß, aber es nicht besser macht, ist davor nicht gefeit. Am Amtsgericht Landau an der Isar saß, wie die Passauer Neue Presse berichtet, dieser Tage ein 70-Jähriger aus Oberbayern auf dem Sünderbänkchen, weil er von der Polizei mit dem Handy am Steuer erwischt worden und mit einem entsprechenden Bußgeldbescheid nicht einverstanden war. Da er gegen diesen Einspruch eingelegt hatte, wurde die Angelegenheit am Gericht verhandelt. Aus Sicht des 70-Jährigen allerdings ohne Erfolg.

Der Frust darüber saß womöglich tief, jedenfalls hatte der Mann nach der Verhandlung offenbar großen Mitteilungsbedarf und tippte fleißig auf seinem Handy. Dummerweise saß er da bereits in seinem Auto und fuhr gerade vor dem Gerichtsgebäude weg – vor den Augen der Polizeibeamten, die in genannter Verhandlung als Zeugen geladen waren. Die Folge: eine weitere Anzeige und noch mal ein Punkt in Flensburg. Vielleicht hätte er auf der Heimfahrt zur Beruhigung lieber eine rauchen sollen. Natürlich eine Zigarette ohne Touch-Display.

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