Kritik von Peta:Jura-Zoo fehlt seit Jahren offenbar Zoo-Lizenz

Von Maximilian Gerl, Neumarkt in der Oberpfalz

Überraschungen haben es so an sich, dass sie immer dort auftauchen, wo man sie am wenigsten erwartet. Das Paradebeispiel für diese These heißt Jura-Zoo, steht in Neumarkt und sorgt regelmäßig für Erstaunen. Nun will die Tierrechtsorganisation Peta eine neue Überraschung aufgetan haben: Der Zoo sieht demnach aus wie ein Zoo, riecht wie ein Zoo und verlangt Eintritt wie ein Zoo - und ist vielleicht doch kein Zoo. Warum, das ist indes weniger überraschend, das deutsche Recht macht es möglich.

Der privat geführte Jura-Zoo ist eine Institution in der 40 000-Einwohner-Stadt, bekannt für Gibbons und Kapuzineräffchen, Emus und Kängurus. Die Aufregung war daher im vergangenen Jahr groß, als die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern Strafanzeige gegen den Tiergarten erstattete. Der Vorwurf: Tiere würden unter katastrophalen Bedingungen gehalten. Dem widersprachen Betreiber Dieter Pelech und das Veterinäramt Neumarkt; letzteres lässt sich auch in einem Schreiben der Behörde vom Dezember nachlesen, das Eingang in die Akten der Staatsanwaltschaft gefunden hat. Peta erhielt nun Zugang zu den Akten. In dem betreffenden Schreiben heißt es, dass es bei einigen Tierarten Schwierigkeiten gegeben habe. Allerdings ließe sich kein vorsätzliches, länger anhaltendes Tierleiden ausmachen, ergo keine Tierquälerei. Dafür weist das Veterinäramt auf ein grundsätzlicheres Problem hin. Offenbar fehlte dem Zoo jahrelang die Zoo-Lizenz.

Nachdem Pelech den Jura-Zoo von seinem verstorbenen Vater übernommen hatte, musste er 2014 eine Art Führerscheinprüfung für Halter exotischer Tierarten absolvieren. Dazu muss man Fachkenntnisse über die Tierart in Gespräch und Praxis nachweisen. Ergebnis in Neumarkt: Pelech bestand. Allerdings befähigt die "Bescheinigung zum Nachweis der Sachkunde gemäß § 11 Tierschutzgesetz" nur zur theoretischen Tierhaltung. Fürs praktische Halten muss ein Zoo die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllen, genauer § 42 BNatSchG. Gleichzeitig wurden 2014 die Vorschriften verschärft. Seitdem gelten höhere Anforderungen an die Haltung von Säugetieren. Die konnte der etwas in die Jahre gekommene Jura-Zoo nicht immer ganz erfüllen. Das Veterinäramt trug Pelech also auf, die "Haltungseinrichtungen so weit auszubauen", bis sie den neuen Vorgaben entsprächen. "Unter der Annahme, dass dies in absehbarer Zeit vollumfänglich geschehen wird, wurde der Betrieb des Jura-Zoos Neumarkt bis dato durch das Landratsamt Neumarkt trotz fehlender Erlaubnis toleriert." Bezüglich der "noch erforderlichen Haltungsverbesserungen" bei einigen Tierarten habe man Pelech "immer wieder" zur Änderung aufgefordert.

Laut Peta hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt. Der Jura-Zoo wäre damit offiziell vom Vorwurf der Tierquälerei befreit. Die Tierschützer können sich dennoch bestätigt fühlen: Nachdem die Klage bekannt wurde, stellte das Veterinäramt Pelech vor die Wahl, die Unterbringung der Tiere maßgeblich zu verbessern, ansonsten würden formale Schritte eingeleitet. Darauf beschloss Pelech, einen Großteil seiner exotischen Tiere abzugeben. Bleiben sollen die Gibbons. Sie bekommen ein neues Gehege.

Pelech selbst war auf Nachfrage nicht erreichbar. Auf den laufenden Betrieb hat die neueste Überraschung ohnehin keinen Einfluss: Der Vielleicht-Zoo hat Winterpause. Die Wiedereröffnung ist für den 25. März angekündigt.

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