BayernKritik an Lockerungsplänen für Umweltschutz in Skigebieten

Lesezeit: 1 Min.

Kritiker befürchten, dass unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus in Skigebieten der Umwelt- und Naturschutz geopfert werden soll. Das Bild zeigt Schneekanonen am Sudelfeld.
Kritiker befürchten, dass unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus in Skigebieten der Umwelt- und Naturschutz geopfert werden soll. Das Bild zeigt Schneekanonen am Sudelfeld. (Foto: Sabine Dobel/dpa)

Die Staatsregierung will die Bürokratie im Land senken. Ein guter Ansatz. Doch im Detail rufen die Pläne Kritik hervor. Auch da, wo man es zunächst nicht erwartet.

Die von der Staatsregierung geplanten Lockerungen bei Umweltprüfungen für bayerische Skigebiete stoßen bei Umweltschützern auf massive Kritik. „Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus werden hier Umwelt- und Naturschutz geopfert, um einer kleinen Gruppe von Skigebietsbetreibern Geschenke zu machen“, sagte der Landesbeauftragte des Bund Naturschutz (BN), Martin Geilhufe, in München. Wer meine, dass der Schutz der Umwelt bürokratisch und unmodern sei, habe die tatsächlichen Herausforderungen der Zeit „nicht ansatzweise verstanden“. Der BN forderte die Staatsregierung auf, von diesen Plänen abzurücken und den Schutz der alpinen Natur nicht zugunsten kurzfristigerWirtschaftsinteressen aufs Spiel zu setzen.

Hintergrund des Streits ist das sogenannte dritte Modernisierungsgesetz von CSU und Freien Wählern, welches vom Kabinett Mitte Februar in die Verbandsanhörung gegeben wurde. Es soll die Entbürokratisierung in Bayern weiter voranbringen und legt daher auch Hand an die Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) an: So sollen etwa die Grenzwerte für die verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Beschneiungsanlagen, Skipisten und Seilbahnen sowie bei der Inanspruchnahme von Biotopen deutlich erhöht werden. In der Folge dürften die Begutachtungen von Folgen für Natur und Umwelt deutlich seltener erfolgen.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.

„Dieses wichtige Instrument hier radikal zusammenzustutzen, ist klassische Klientelpolitik zum Nutzen von einigen wenigen und zum Schaden der Allgemeinheit“, betonte BN-Artenschutzexpertin Christine Margraf. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei – wie der Name sage – eine Prüfung, ob ein Projekt mit dem Umweltschutz vereinbar sei. „Es handelt sich also um grundlegende Belange und Interessen der Gesellschaft, auf die ein Investor Rücksicht nehmen muss.“

Das Gesetz sieht laut BN unter anderem für Beschneiungsanlagen eine Erhöhung der Grenze für eine UVP-Pflicht von 15 auf 20 Hektar, in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen von 7,5 auf zehn Hektar vor. Auch für Skipisten soll die Grenze für eine UVP-Pflicht von zehn auf 20 Hektar, in Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen von fünf auf zehn Hektar erhöht werden. Bei Seilbahnen soll eine UVP zudem nur noch ab einer bestimmten Personenbeförderungskapazität und einer Luftlinienlänge zwischen Tal- und Bergstation von 3000 Metern vorgeschrieben sein.

© SZ/DPA - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Fünf Jahre nach Pandemiebeginn
:Wie Corona den Tourismus verändert hat

Gäste, die in langen Autokolonnen die Urlaubsregionen verlassen müssen - und dann Heerscharen Münchner, die später dort einfallen: Die Corona-Pandemie war für den Tourismus in Bayern eine Zeit der Extreme. Eine Bilanz.

SZ PlusVon Matthias Köpf

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: