Rassismus unter Polizisten:Urteil gegen Staatsschützer bestätigt

Traunsteiner Kriminalbeamter erhält zehn Monate Haft auf Bewährung, weil er einen Kollegen wegen einer volksverhetzenden Chat-Nachricht gedeckt hat.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen Kriminalpolizisten wegen Strafvereitelung im Amt betätigt. Nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft verwarf das Gericht die Revision des Beamten, den das Landgericht im Frühjahr zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hatte, weil er einen Rosenheimer Polizisten als Urheber einer volksverhetzenden Chatnachricht gedeckt hat. Anlass waren 2018 Einträge in einer Chatgruppe mehrerer Polizisten, in denen Muslime übel beschimpft worden waren. Der ermittelnde Beamte aus der Staatsschutz-Abteilung der Traunsteiner Kripo hatte den Kollegen aus Rosenheim wider besseren Wissens nicht als den Urheber der Chat-Nachricht genannt. Mit dem Spruch des Obersten Landesgerichts ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Die Entscheidung über ausstehende disziplinarische Folgen wie die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis und den Verlust von Pensionsansprüchen liegt nun beim Polizeipräsidium München.

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