Nach dem Tod eines fünfjährigen Jungen in einer Asylunterkunft in Arnschwang am Samstag steht jetzt das Obduktionsergebnis fest. Wie die Staatsanwaltschaft Regensburg mitteilte, starb das Kind an Verletzungen an seinem Hals, die ihm mit einem Messer zugefügt worden waren. Damit steht für die Ermittler fest, dass ein 41-Jähriger Mann aus Afghanistan den Jungen getötet hat.
Der Mann hatte das Kind am Samstag in der Unterkunft in seine Gewalt genommen und mit einem Messer verletzt. Auch der 47-jährigen Mutter des Kindes, die aus Russland stammt, fügte er schwere Verletzungen zu. Sie ist außer Lebensgefahr, jedoch noch nicht vernehmungsfähig. In welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand, ist deshalb noch unklar. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Weitere Menschen - darunter einer der Polizisten - trugen ebenfalls einen Schock davon.
Auseinandersetzung:Kind in Asylunterkunft in Arnschwang getötet
In der oberpfälzischen Gemeinde verletzt ein 41-Jähriger den Jungen mit einem Messer tödlich. Polizisten erschießen den Angreifer.
Die Polizei war mit einem Großaufgebot zu der Asylunterkunft ausgerückt. Allerdings gelang es den Beamten nicht, den 41-Jährigen zur Aufgabe zu überreden oder ihn zu überwältigen. Ein Polizist eröffnete schließlich das Feuer auf ihn. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Mann von acht Projektilen getroffen, wobei ihn ein Schuss im Brustbereich tödlich verletzte.
"Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen geht die Staatsanwaltschaft von einer Nothilfesituation für die Polizeibeamten aus", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Dennoch werde das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weiter in dem Fall ermitteln - so wie es Routine ist, wenn Polizisten Schusswaffen im Einsatz benutzen.
Nach Angaben der Ermittler wurde der erschossene mutmaßliche Täter im Oktober 2009 wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang. Er stand unter Führungsaufsicht - eine Resozialisierungs- und Kontrollmaßnahme, die Ex-Häftlingen den Wiedereinstieg in die Gesellschaft erleichtern soll.
Aufgrund der Maßnahme durfte er sich der Staatsanwaltschaft zufolge nur im Umfeld der Asylunterkunft aufhalten. Um diese Auflage zu überwachen, soll er eine elektronische Fußfessel getragen haben.