Kriminalität - Deggendorf:Deggendorfer Mordprozess verzögert sich: Zeuge geladen

Bayern
Der Angeklagte steht mit Handschellen im Verhandlungssaal im Landgericht. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Deggendorf (dpa/lby) - Der Deggendorfer Prozess um die Tötung einer 20 Jahre alten Frau im Herbst 2016 im Bayerischen Wald verzögert sich wegen der Ladung eines Zeugen erneut um mehrere Wochen. Das Urteil könnte nun Ende August oder Anfang September gesprochen werden, kamen die Verfahrensbeteiligten am Landgericht Deggendorf am Freitag überein. Eigentlich hätten an dem Tag die Plädoyers gehalten werden sollen.

Die Verteidigung hatte dann zunächst kurzfristig noch einmal den Bruder des Angeklagten als Zeugen laden lassen wollen, was die Richter ablehnten - unter anderem, weil der Bruder im Mai bei seiner ersten Ladung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte. Daraufhin kündigte die Verteidigung an, den Bruder selbst als Zeugen zu laden. Als Termin hierfür wurde der 5. August angesetzt.

Die Verteidigung begründete den Schritt damit, dass neue Umstände eingetreten seien. Der Angeklagte habe ihnen am Freitagmorgen von einem Besuch seiner Mutter bei ihm in der JVA am vergangenen Sonntag erzählt. Diese habe ihm berichtet, dass sein Bruder und dessen Frau wieder getrennt seien. Dies könnte möglicherweise dazu führen, dass der Bruder doch eine Aussage mache, so der Angeklagte. Die Frau des Bruders zählt in dem Verfahren zu den Hauptbelastungszeugen.

Der 28 Jahre alte Angeklagte hatte in einem ersten Prozess 2017 gestanden, die Mutter seines Sohnes erstochen zu haben. Er wurde wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Weil damals aber zwei Zeugen falsch zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten - wofür diese 2019 vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden -, wurde das Verfahren nun wiederaufgenommen. Seit April muss sich der 28-Jährige ein zweites Mal einem Prozess stellen. Der Vorwurf lautet: Mord.

Wiederaufnahmeverfahrenverfahren sind höchst selten. In Deutschland darf niemand für eine Tat, für die er bereits rechtskräftig verurteilt oder von der er freigesprochen worden ist, ein zweites Mal verfolgt werden. Eine der Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme ist ein Urteil, das möglicherweise auf der Falschaussage eines Zeugen beruht - wie in diesem Fall.

Der Fall hatte im Herbst 2016 auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil der Täter mit dem kleinen Sohn noch einige Zeit in der Wohnung verbrachte, in der er die Leiche versteckt hatte. Dann floh er mit dem Kind nach Spanien, von wo aus er vom Handy des Opfers Nachrichten an deren Angehörige schickte, um diese in Sicherheit zu wiegen. Zudem ließ er sich ein Tattoo mit dem Namen und den Lebensdaten der jungen Frau sowie dem Satz "Danke für alles" auf den Arm stechen.

Die Eltern und der Sohn der getöteten Frau sind in dem Prozess als Nebenkläger zugelassen.

© dpa-infocom, dpa:220728-99-192161/6

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