Vor gut zehn Wochen haben Bayerns Verwaltungsjuristen ein rabulistisches Meisterwerk abgeliefert, nachdem unter anderem der Bund für Geistesfreiheit gegen Markus Söders "Kreuzerlass" geklagt hatte. Sie attestierten, was ohnehin schwer zu widerlegen sein dürfte: dass nämlich durch den Söder-Erlass das "objektiv-rechtliche Neutralitätsgebot des Staates" nicht gewahrt werde.
Undurchsichtige Regel:Kreuz oder nicht Kreuz
Lesezeit: 2 min
Im Eingangsbereich bayerischer Behörden dürfen die Kreuze hängen bleiben - so wie Markus Söder das will.
(Foto: Peter Kneffel/dpa)Für den Eingangsbereich der Gerichte hat die Staatsregierung per Erlass ein Kreuz angeordnet. In Bayerns Gerichtssälen aber wird das höchst unterschiedlich gehandhabt. Wie das zu erklären ist? Zehn Wochen braucht das Justizministerium für eine Antwort.
Von Olaf Przybilla
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Liebe und Partnerschaft
Wenn der einseitige Kinderwunsch die Beziehung bedroht
Digitalisierung
KI, unser Untergang?
Porsche-Architektur
Willkommen im schwäbischen Valley
Gesundheit
"Im kalten Wasser zu schwimmen, ist wie ein sicherer Weg, Drogen zu nehmen"
Beziehung
"Die beste Paartherapie ist das Zusammenleben"