Im Streit um eine neue Auftragsvergabe beim Bau des von Anwohnern ersehnten Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen soll das frühere Bauunternehmen wieder eine Chance bekommen. Das ist das Ergebnis einer mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG). Das ursprüngliche Bauunternehmen hatte nach Streitigkeiten um Zahlungen die Arbeit im vergangenen Jahr eingestellt und gekündigt, wollte aber innerhalb einer neuen Bewerbergemeinschaft trotzdem an dem erneuten Vergabeverfahren beteiligt werden. Dagegen wehrte sich das staatliche Bauamt gerichtlich.
Die Richter BayObLG stellten jedoch nach Angaben eines Sprechers klar, dass die sofortige Beschwerde des Freistaats – hier stellvertretend für das Bauamt als öffentlicher Auftraggeber – keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Die Entscheidung über den Ausschluss der Bewerbergemeinschaft erfülle nach der vorläufigen Bewertung des Senats nicht die hohen Anforderungen, die das nationale und europäische Recht an den Ausschluss eines Bewerbers stelle, hieß es. Nach umfassender Erörterung der Sach- und Rechtslage und einer längeren Unterbrechung habe der Freistaat dann seine Beschwerde zurückgenommen. Es bleibe damit bei der Entscheidung der Vergabekammer vom April, nach der die Vergabestelle den Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft erneut prüfen muss, erläuterte das Gericht.
Mit dem Bau war 2019 eine Arbeitsgemeinschaft von Bauunternehmen (Arge) beauftragt worden. Zwischen ihr und dem staatlichen Bauamt Weilheim kam es aber zum Streit über Abschlagszahlungen und zusätzliche Mehrkosten in insgesamt zweistelliger Millionenhöhe, die das Unternehmen geltend machte. Die Firma hatte Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt, die Mehrforderungen wurden mit dem Abtransport von Geröll, mit einer Schlammabsaugung und Maßnahmen während der Corona-Pandemie begründet.
Im Zuge des Streits hatte die Firma im vergangenen Jahr den Werkvertrag gekündigt und die Baustelle verlassen. Auch um die finanziellen Forderungen war vor Gericht gestritten worden. Der Weiterbau des Tunnels verzögerte sich.
Im November 2023 schrieb der Freistaat Bayern die Restarbeiten neu aus. Daran beteiligte sich auch eine Bewerbergemeinschaft, deren Vertreterin auch die ursprünglich beauftragte Arge vertrat. Das staatliche Bauamt schloss diese Bewerbergemeinschaft aus – die dagegen bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellte. Die Vergabekammer erklärte den Ausschluss für rechtswidrig und gab dem Bauamt auf, den Teilnahmeantrag neu zu bewerten. Dagegen wiederum wandte sich das Bauamt mit der nun zurückgenommenen Beschwerde.
Der Kramertunnel soll das staugeplagte Garmisch-Partenkirchen vom Durchgangsverkehr entlasten. Stoßstange an Stoßstange geht es regelmäßig durch den Ort. Die Bergwelt um die Zugspitze, die Höllental- und die Partnachklamm und der Eibsee locken Gäste von weither an. Jeden Tag fahren nach früheren Angaben des Bauamts bis zu 25 000 Fahrzeuge auf der Bundesstraße 2 durch den Ort. Auch die Bundesstraße 23 im Osten ist stark befahren. Dort ist als Umgehung der Wanktunnel geplant.