Süddeutsche Zeitung

Konsequenz aus Fall Mollath:Bayern plant Initiative zur Psychiatrie-Reform

Kein Psychiatrie-Straftäter solle mehr das Gefühl haben, lebendig begraben zu sein. Mit umfangreichen Reformen will Bayerns Justizminister Winfried Bausback einen zweiten Fall Mollath verhindern. Künftig sollen mehr Gutachter einen Fall öfter und auch gründlicher prüfen.

Bayern zieht die Konsequenzen aus den Fehlern in den Gerichtsverfahren gegen Gustl Mollath: Das Recht der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus müsse reformiert werden sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) der Süddeutschen Zeitung. Der Freistaat plant in diesem Zusammenhang eine Bundesratsinitiative. Es sollen künftig mehr Gutachter einen solchen Fall öfter und gründlicher prüfen.

"Ich könnte mir vorstellen, dass länger als drei Jahre künftig kein Mensch in der psychiatrischen Anstalt sitzen sollte, ohne dass ein externer Gutachter, also ein Gutachter, der nicht zur Anstalt gehört, die medizinischen Voraussetzungen der Unterbringung neu überprüft", sagte Bausback. Es soll auch eine Vollzugsordnung geben, welche die Rechte der Menschen in der forensischen Psychiatrie regelt.

Bislang gibt es ein solches Gesetz nur für Häftlinge im Gefängnis, nicht aber für die Straftäter in der Psychiatrie. Es solle künftig niemand mehr, so der Minister, das Gefühl haben, dass er dort lebendig begraben sei.

Das vollständige Interview mit Bayerns Justizminister Bausback lesen Sie in der Dienstagsausgabe der Süddeutschen Zeitung und in der SZ-Digital-App auf iPhone, iPad, Android und Windows 8.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1873555
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.