Kommunen - Regensburg:Landshut legt wegen Maskenpflicht Beschwerde beim VGH ein

Bayern
Der Oberbürgermeister Alexander Putz. Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Landshut (dpa/lby) - Die Stadt Landshut hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg eingelegt, nach dem die Maskenpflicht im Zentrum unverhältnismäßig sei. Das teilte die Stadtverwaltung am Dienstag mit. "Die Maskenpflicht im Stadtzentrum soll dazu beitragen, das Ansteckungsrisiko zu verringern", sagte Oberbürgermeister Alexander Putz (parteilos).

Ein Altstadtbewohner hatte gegen die seit 26. Oktober geltende Maskenpflicht geklagt, woraufhin das Verwaltungsgericht Regensburg vergangenen Montag entschied, dass die flächendeckende Maskenpflicht in der Innenstadt zu pauschal sei und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoße. Vorläufig darf deswegen der Kläger ohne Maske im Zentrum unterwegs sein. Für alle anderen Bürger gilt die Regelung den Angaben nach weiterhin.

Die Behörden dürften auf öffentlichen Flächen nur dann eine Maskenpflicht anordnen, wenn an diesen Stellen ein Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden könne und wenn Menschen solchen Engstellen nicht ausweichen könnten. Diese Orte in Landshut hätte die Stadt genau ermitteln müssen, meinte das Gericht (Az. RN 14 S 20.2676).

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: