Die komplizierteste Wahl in BayernKumulieren und Panaschieren: So funktioniert die Kommunalwahl

Lesezeit: 3 Min.

Die vergangenen Kommunalwahlen 2020 fielen mitten in die Corona-Pandemie.
Die vergangenen Kommunalwahlen 2020 fielen mitten in die Corona-Pandemie. Renate Schmidt

Bei den Kommunalwahlen werden die kleinsten Ämter mit Hilfe der größten Stimmzettel vergeben. Wie die Wahl genau abläuft und wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Ein Überblick.

Fast 40 000 Mandate werden bei den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März vergeben: in Gemeinde- und Stadträten, in Kreistagen – und auch die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister werden neu gewählt. Alles, was man dazu wissen muss:

Wann wird gewählt?

Wahltag ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Wahllokale sind – wie üblich – von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wie bei allen Wahlen gilt: Schon in den Wochen vorher ist Briefwahl möglich – für viele Menschen ist das längst die Regel.

Die Briefwahlunterlagen müssen bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Auf der Wahlbenachrichtigung gibt es den dafür nötigen Vordruck.

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Wer und was wird gewählt?

Zunächst einmal die meisten Landräte, Oberbürgermeister und ersten Bürgermeister. Grundsätzlich nämlich beträgt deren Amtszeit – wie die von Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen – sechs Jahre. Die Amtszeiten können aber auseinanderfallen.

Wenn ein Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat früher ausscheidet, etwa aus gesundheitlichen Gründen, wird ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für den Rest der Amtszeit gewählt – aber nur, wenn diese noch mindestens vier Jahre dauert. Ist die Restzeit kürzer, beträgt die Amtszeit des Nachfolgers oder der Nachfolgerin sechs Jahre – mit der Folge, dass die Wahlen des kommunalen Oberhaupts und des örtlichen Parlamentes künftig auseinanderfallen.

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Und noch eine Besonderheit gibt es: Muss ein Nachfolger während der letzten beiden Jahre der Amtszeit des Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags neu gewählt werden, dann wird die Amtszeit des Nachfolgers auf bis zu acht Jahre verlängert – damit Personen- und Gremienwahl wieder zusammenfallen.

Zudem werden am 8. März die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage gewählt. In Summe sind laut Innenministerium 39 500 Mandate zu vergeben. Die Zahl der zu wählenden Gremien richtet sich jeweils nach der Einwohnerzahl.

Eine Besonderheit ist München, wo in den Stadtbezirken noch sogenannte Bezirksausschüsse gewählt werden, das sind eine Art Stadtteil-Parlamente.

Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen der politischen Parteien und von Wählergruppen. Man kann sich also nicht selbst zur Wahl stellen, sondern muss von einer Partei oder – auch nur losen – Wählergruppe nominiert werden.

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Was dürfen Gemeinden und Landkreise eigentlich entscheiden?

Die Gemeinden sind für Belange direkt vor Ort zuständig: für die Versorgung mit Trinkwasser, Strom und Gas, für Straßen, Wege und Plätze, das Abwasser, die Feuerwehr. Hinzu kommen Schwimmbäder, Sporthallen und andere Freizeiteinrichtungen. Die Landkreise sind etwa für den Bau von Schulen, Krankenhäusern und Kreisstraßen und die Abfallbeseitigung zuständig.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, und auch die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der jeweiligen Kommune ihren Lebensschwerpunkt haben. Es dürfen also mehr Menschen wählen als bei Landtags- oder Bundestagswahlen.

In Bayern werden am 8. März gut zehn Millionen Menschen stimmberechtigt sein. 700 000 Menschen sind seit den vergangenen Kommunalwahlen 18 Jahre alt geworden und dürfen deshalb erstmals wählen. 5,13 Millionen der Stimmberechtigten sind weiblich.

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Wie viele Stimmen hat man?

Jetzt wird es kompliziert: Bei Kommunalwahlen gibt es bis zu vier Stimmzettel: für OB beziehungsweise Bürgermeister, Landrat, Gemeinde-/Stadtrat und Kreistag (beziehungsweise in München noch – siehe oben – für die Bezirksausschüsse).

Bei den Landrats-, OB- und Bürgermeisterwahlen hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme. Bei Stadträten, Gemeinderäten und Kreistagen hat jeder grundsätzlich so viele Stimmen, wie es Sitze in den örtlichen Parlamenten gibt. Nur manchmal können unter Umständen mehr Stimmen vergeben werden, als der Gemeinderat Sitze hat, nämlich wenn es nur eine Wahlvorschlagsliste gibt.

In großen Städten wie München hat man beispielsweise bis zu 80 Stimmen – entsprechend groß und mehrfach gefaltet ist deshalb der Stimmzettel.

Wie wird gewählt – und was bedeutet Kumulieren und Panaschieren?

Der einfachste Weg ist, eine einzige Liste anzukreuzen, ohne bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann bekommt der Reihenfolge nach jede Person auf der angekreuzten Liste der Partei oder Wählergruppe jeweils eine Stimme. Man kann auch einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten auf der Liste streichen.

Man kann aber auch Stimmen häufeln (kumulieren): So kann man einem oder auch mehreren Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. In Summe hat man aber insgesamt nicht mehr Stimmen, als auf dem Stimmzettel angegeben sind.

Außerdem können die Wähler ihre Stimmen beliebig an Bewerber verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Dabei muss man aber aufpassen: Wer den Überblick verliert und zu viele Stimmen abgibt, macht sein Votum ungültig.

Wer nicht alle Stimmen gezielt an bestimmte Kandidaten vergibt, kann zusätzlich eine Liste ankreuzen – dann werden die übrigen Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber auf dieser Liste verteilt, die noch keine Stimmen gezielt bekommen haben, und zwar in der Reihenfolge von oben nach unten.

Wann stehen die Wahlergebnisse fest?

Ausgezählt wird am Wahltag ab 18 Uhr. Die vorläufigen Ergebnisse der Landrats-, Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen gibt es noch am Wahlabend. Bei Gemeinderäten und vor allem Stadträten und Kreistagen kann die Auszählung dagegen, weil es so kompliziert ist, etwas länger dauern.

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