Der Sitzungssaal ist zu klein gewordenWarum der Stadtrat ins Schloss umziehen muss

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Der Friedberger Stadtrat tagt in der neuen Legislaturperiode im Wittelsbacher Schloss. Weil die Stadt inzwischen mehr als 30 000 Einwohner hat, wächst auch der Stadtrat und passt nicht mehr in den alten Sitzungssaal.
Der Friedberger Stadtrat tagt in der neuen Legislaturperiode im Wittelsbacher Schloss. Weil die Stadt inzwischen mehr als 30 000 Einwohner hat, wächst auch der Stadtrat und passt nicht mehr in den alten Sitzungssaal. E. Diehl/dpa
  • Friedberg und Neuburg an der Donau müssen die Sitzungen ihrer Stadträte nach der Kommunalwahl in andere Gebäude verlegen, weil die Rathäuser zu klein geworden sind.
  • Beide Städte überschritten die 30 000-Einwohner-Marke und bekommen laut bayerischer Gemeindeordnung zehn zusätzliche Stadtratssitze.
  • Insgesamt 67 bayerische Kommunen dürften nach der Kommunalwahl größere Räte haben, weil sie relevante Bevölkerungsschwellen überschritten haben.
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Aufgrund steigender Einwohnerzahlen wachsen mit der Kommunalwahl auch Dutzende Stadt- und Gemeinderäte, zum Teil deutlich. Zwei Städte müssen deshalb ihr Rathaus verlassen.

Von Thomas Balbierer

Wenn sich nach der Kommunalwahl in Bayern die neuen Stadträte erstmals zusammenfinden, bleiben in mindestens zwei Städten die Rathäuser leer. In Friedberg und Neuburg an der Donau sind die Sitzungssäle zu klein geworden, seit klar ist, dass darin zukünftig 40 statt 30 Mitglieder unterkommen müssen. Beide Städte hatten im vergangenen Jahr die Marke von 30 000 Einwohnern überschritten. Laut bayerischer Gemeindeordnung wächst der Stadtrat damit um zehn Sitze.

Bei den Verantwortlichen kam das gar nicht gut an, weil sie sich plötzlich um Ausweichquartiere bemühen mussten. Im schwäbischen Friedberg stand relativ früh fest, dass das Kommunalparlament für seine monatlichen Sitzungen ins Wittelsbacher Schloss ziehen würde, das schon während der Corona-Pandemie genutzt worden ist. Die beiden Orte liegen nur wenige Gehminuten voneinander entfernt.

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Im oberbayerischen Neuburg gestaltete sich die Suche nach einer Alternative zum mehr als 400 Jahre alten Rathaus etwas schwieriger. Inzwischen habe man sich aber auf eine „Vorerst-Lösung“ verständigt, teilt ein Stadtsprecher mit: Die Sitzungen des Stadtrats finden von Mai 2026 an im Sitzungssaal des Landratsamts statt. Eine finale Lösung müsse dann der neu gewählte Stadtrat beschließen.

Neuburgs Oberbürgermeister Bernhard Gmehling (CSU) nannte es „ein Unding“, dass eine Stadt gleich zehn zusätzliche Mandate erhalte, sobald sie mehr als 30 000 Einwohner hat. Friedbergs Bürgermeister Roland Eichmann (SPD) sagte: „Unser Appell geht an die Fraktionen des Landtags, diese Regelung dringend zu ändern.“ Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilt auf Anfrage mit, dass eine Änderung bislang kein Thema gewesen sei. „Wir beabsichtigen jedoch, dies im Rahmen der Evaluierung der Kommunalwahlen 2026 einer genaueren Prüfung zu unterziehen.“

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Dass gleich zwei Städte aus ihren Rathäusern weichen müssen, ist ein kurioser Auswuchs der Gemeindeordnung. Das Gesetz sieht je nach Einwohnerzahl elf Schritte bei der Größe von Kommunalparlamenten vor – angefangen bei acht Ratsmitgliedern in 1000-Einwohner-Gemeinden bis zu einer Anzahl von 60 in Städten mit bis zu 500 000 Menschen. Die Großstädte Nürnberg (70) und München (80) unterliegen einer Sonderregel.

Das Innenministerium kann auf Nachfrage nicht sagen, wie viele Gremien sich nach der Kommunalwahl vergrößern. Es gebe keine Übersicht, teilt ein Sprecher mit. Die SZ hat mithilfe von künstlicher Intelligenz aber die vom Landesamt für Statistik erfassten Einwohnerzahlen aller 2056 bayerischen Städte und Gemeinden ausgewertet. Demnach dürften insgesamt 67 Orte eine relevante Bevölkerungsschwelle überschritten haben.

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Hinter Neuburg und Friedberg verzeichnet die niederbayerische Stadt Dingolfing den höchsten Zuwachs an Mandaten: Mit dem Sprung über die 20 000-Einwohner-Marke wächst der Stadtrat nach der Kommunalwahl von 24 auf 30 Sitze. 30 weitere Kommunen, darunter etwa Beilngries oder Burgau, wachsen um vier Ratsmitglieder. 34 kleinere Gemeinden erhalten zwei zusätzliche Sitze im Gemeinderat.

Rein rechtlich wäre auch eine Verkleinerung des Rates möglich, wenn die Einwohnerzahl eines Ortes sinkt. So eine Änderung schlägt laut Gemeindeordnung aber „erst in der übernächsten Wahlzeit“ durch. Eine Schrumpfung ist in Bayern aktuell nicht bekannt.

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