Kommunalwahl in BayernVerkürzte Briefwahl-Fristen – diese Termine sind wichtig

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Eine Menge Holz: Weil die Briefwahl inzwischen sehr beliebt ist, wird es in vielen Wahlämtern Bayerns am 8. März so aussehen.
Eine Menge Holz: Weil die Briefwahl inzwischen sehr beliebt ist, wird es in vielen Wahlämtern Bayerns am 8. März so aussehen. Sven Hoppe/dpa

Wer bei der Kommunalwahl per Brief abstimmen will, kann das frühestens am 16. Februar tun. Beantragen kann man die Unterlagen aber schon davor. Was sonst noch wichtig ist.

Von Thomas Balbierer

Am 8. März findet in Bayern die Kommunalwahl statt, viele Wählerinnen und Wähler werden bis dahin ihre Stimmen aber längst abgegeben haben. Die Briefwahl hat sich als Alternative zum sonntäglichen Urnengang etabliert. In diesem Jahr gelten verkürzte Fristen. Damit bei der Abstimmung per Post nichts schiefgeht, beantwortet die SZ wichtige Fragen.

Wer darf per Brief wählen?

Mittlerweile dürfen alle Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen, ohne einen besonderen Grund anzugeben. Die sogenannte Begründungspflicht wurde 2008 abgeschafft.

Wo und wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Wer per Brief an der Kommunalwahl teilnehmen will, muss sich beim Wahlamt seiner Wohnsitzgemeinde melden. Das geht schriftlich oder persönlich. Am einfachsten ist es, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten, die jeder Wahlberechtigte bis spätestens 15. Februar per Post erhält. Auf der Rückseite ist ein Formular zur Beantragung der Briefwahlunterlagen abgedruckt.

In mehr als 1350 bayerischen Gemeinden kann man die Unterlagen auch online anfordern – je nach Kommune ist das bereits Ende Januar oder Anfang Februar möglich. Über eine Suche im Bayernportal gelangt man zum Online-Verfahren der jeweiligen Kommune. Ein entsprechender QR-Code ist auch auf der Wahlbenachrichtigung zu finden.

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Wann werden die Briefwahlunterlagen verschickt?

In diesem Jahr dürfen die Gemeinden die Unterlagen frühestens am 16. Februar ausgeben. Im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 ist das Zeitfenster bis zum Wahlsonntag von 41 auf 20 Tage geschrumpft. Briefwähler haben also weniger Zeit, ihre Kreuze zu machen und die Papiere zurückzusenden. In dem Paket sind enthalten: ein Wahlschein, die Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag sowie ein roter Wahlbriefumschlag.

Warum wurde die Frist verkürzt?

Die verkürzte Frist hat das bayerische Innenministerium im vergangenen Sommer per Änderung der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung vorgenommen. Das Ziel war dem Ministerium zufolge, „einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegenzuwirken“. Wer sehr früh wähle, könne oft „nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren“. Außerdem propagierte es die persönliche Urnenwahl als verfassungsrechtliches Leitbild. Der Städtetag meldete „erhebliche Bedenken“ an der Entscheidung an und warnte vor „Lager-, Logistik- und Zustellproblemen“ in Großstädten.

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Wann sollten die Briefwahlunterlagen spätestens abgeschickt werden?

Das Innenministerium empfiehlt, den Wahlbrief „spätestens am Donnerstag vor der Wahl (5. März 2026)“ abzuschicken. Es weist aber darauf hin, dass die Briefwähler das sogenannte Transportrisiko tragen, also selbst schuld sind, falls die Unterlagen nicht rechtzeitig bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, im Wahlamt eingehen. Wer sichergehen will, kann seinen Wahlbrief direkt bei der zuständigen Gemeinde einwerfen. Das geht auch am Wahltag.

Was, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht ankommt?

Bis spätestens drei Wochen vor der Wahl sollten alle zur Wahl Berechtigten eine schriftliche Benachrichtigung erhalten haben. Wer dieses Schreiben bis 15. Februar vermisst, soll nach Empfehlung des Innenministeriums sein Wahlamt kontaktieren. „Keinesfalls sollte man mit der Klärung des Wahlrechts bis zum Wahltag warten“, teilt das Ministerium mit.

Fallen Kosten an?

Wer den Briefwahl-Antrag per Post an die Gemeinde schickt, zahlt das Porto. Auch Briefwähler aus dem Ausland müssen die Versandkosten zahlen. Ansonsten ist die Briefwahl kostenlos, für die Rücksendung des Wahlbriefs im roten Umschlag fallen bei der Deutschen Post keine Gebühren an.

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