„Bayern als moderner und digitaler Staat, der durch eine innovative Verwaltung besticht.“ So bewirbt der Freistaat sein Staatsministerium für Digitales. Wie groß die Lücke zwischen Anspruch und Realität häufig noch ist, zeigte sich beispielsweise zur Kommunalwahl auf der Internetseite des Marktes Berchtesgaden. Um der Verpflichtung nachzukommen, die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl am 8. März zu veröffentlichen, wurde dort offenbar ein Formular am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, handschriftlich um Prozentzahlen ergänzt, unterschrieben, eingescannt und dann zum Download zur Verfügung gestellt.

Die bayerische Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen schreibt vor, dass das vorläufige Ergebnis „in geeigneter Form gegenüber der Öffentlichkeit zu verkünden“ sei. Wie eine geeignete Form aussieht, wird nicht näher ausgeführt – und liegt im Ermessen der Kommunen, wie ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums (StMI) auf Nachfrage bestätigt. Zwar verwenden viele Kommunen die gleiche Software, um die Wahl durchzuführen – vom Aktualisieren der Wahlverzeichnisse bis zum Auszählen der Stimmen. Veröffentlicht werden die Ergebnisse allerdings weder einheitlich noch gesammelt an einem Ort. Einem zentralen Überblick am nächsten kommt eine nicht staatliche Initiative. Mehrere bayerische Medienhäuser haben mittels Crowdsourcing, also auf Basis von freiwilligen Meldungen, Links zu den Websites mit Wahlergebnissen gesammelt.
Der Landeswahlleiter ist nicht zuständig
Die Bürgermeister- und Stadt- beziehungsweise Gemeinderatswahlen werden von den Kommunen abgehalten. Im Gegensatz etwa zur Landtagswahl ist der Landeswahlleiter nicht zuständig. Das Landesamt für Statistik erfasst und veröffentlicht die Ergebnisse der Personen- und Gremienwahlen in den kreisfreien Städten. Für alle Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern informierte es am Wahlabend zumindest über die Bürgermeisterwahl. Damit sammelte es die Ergebnisse in 213 Städten und Gemeinden, was rund 11 Prozent der insgesamt 1919 neu zu wählenden Bürgermeister entspricht. Auf eine Karte geworfen, ergibt das ein sehr lückenhaftes Bild.
Verpflichtet ist das Landesamt für Statistik nach Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz lediglich, die Kommunalwahlen „statistisch zu bearbeiten“. Es erstellt etwa eine Übersicht, wie viele Bürgermeister die großen Parteien nach den Kommunalwahlen voraussichtlich stellen werden. Dafür fasst es gemeinsame Wahlvorschläge nach der erstgenannten Gruppierung zusammen und ordnet sie den im Landtag vertretenen Parteien zu.

Diese Übersicht wurde am Mittwoch veröffentlicht – drei Tage nach den Stichwahlen. Grundlage sind sogenannte Schnellmeldungen, die die Gemeinden an die Landkreise schicken. Dort werden die Ergebnisse zusammengefasst und weitergeleitet. Das Landesamt für Statistik verfügt also nur über aggregierte Zahlen zu den Bürgermeisterwahlen in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern. Ein Verzeichnis der gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in allen Gemeinden im Freistaat werde Anfang Mai veröffentlicht, heißt es in der Pressemitteilung. Wie das besser geht, zeigte Hessen, wo alle Ergebnisse der Kommunalwahl vor zwei Wochen noch am Wahlabend veröffentlicht wurden.
Das bayerische Innenministerium, das für die Wahlen zuständig ist, verweist auf Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen zwischen den Bundesländern. Sollten die rechtlichen Grundlagen für die zentrale Sammlung von Wahlergebnissen geschaffen werden, wären „umfassende technische Vorbereitungen seitens des Landesamts (für Statistik, Anm. d. Red.) zu treffen“. Man evaluiere die zurückliegenden Wahlen, um die Rahmenbedingungen fortzuentwickeln.
Bayern hinkt nicht zum ersten Mal hinterher
Auch bei der vergangenen Landtags- und Bundestagswahl wurde vom Landeswahlleiter nicht aufgeschlüsselt, wie die Wählerinnen und Wähler in den bayerischen Städten und Gemeinden abgestimmt haben. Das mag leichter zu verschmerzen sein, weil auf Ebene der Kommunen bei diesen Wahlen keine Mandate vergeben werden. Dennoch bietet der Freistaat Bayern auch hierbei seinen Bürgerinnen und Bürgern nicht den Service an, der in anderen Bundesländern selbstverständlich ist.



