Kommunalwahl in Bayern:Gestorbener Kandidat steht weiter zur Wahl

In Unterfranken bleibt ein Verstorbener auf den Stimmzetteln für die Stadtrats- und die Kreistagswahl. Grund dafür ist das Wahlgesetz.

Im unterfränkischen Gemünden steht bei der Kommunalwahl am 15. März ein toter Kandidat zur Wahl. Der am 7. Februar im Alter von 61 Jahren gestorbene Stadtrat Stefan Koberstein von der Freien Wählergemeinschaft werde sowohl bei der Stadtrats- als auch bei der Kreistagswahl als Kandidat auf dem Wahlzettel stehen, sagte Kreiswahlleiter Thomas Urlaub vom Landratsamt Main-Spessart am Donnerstag. Grund sei das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz. Danach bleibe ein Kandidat auf dem Stimmzettel, wenn er innerhalb von 40 Tagen vor dem Wahltag stirbt, sagte Urlaub. Zwar sei der Gestorbene nicht mehr wählbar, für ihn abgegebene Stimmen würden aber für die Liste gewertet, für die er aufgestellt war. Sie kommen den anderen Kandidaten der Liste entsprechend ihrer Rangfolge zugute.

Bayerns Vize-Landeswahlleiter Karsten Köhne vom Landesamt für Statistik sagte, es gebe keine bayernweite Erfassung der Todesfälle bei Kandidaten zur Kommunalwahl. "Bei rund 2000 Gemeinden mit etwa 40 000 Kandidaten im Freistaat ist die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass dieser Fall eintritt", sagte er.

Anders verhält es sich, wenn ein Bürgermeister- oder Landratskandidat stirbt. Dann muss entweder ein Kandidat bis 40 Tage vor dem Wahltag nachnominiert werden - oder die Wahl wird verschoben. "Die Wahl des Bürgermeisters oder des Landrats ist eine reine Persönlichkeitswahl. Hier können die Wählerstimmen bei Tod eines Kandidaten nicht für eine Liste oder Gruppierung gewertet werden. Daher muss ein neuer Wahltermin angesetzt werden", erklärte Main-Spessarts Kreiswahlleiter Urlaub.

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