Kommunalwahl:Betreute Behinderte dürfen 2020 wählen

Bei der Kommunalwahl 2020 sollen erstmals bislang von der Stimmabgabe ausgeschlossene behinderte Menschen wählen dürfen. Dies hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag im Landtag angekündigt. Er wolle - ausgehend vom laufenden Gesetzgebungsverfahren im Bund - vermutlich bereits im Mai eine entsprechende Novelle des bayerischen Wahlgesetzes vorlegen. Diese könnte dann noch vor der Sommerpause vom Landtag beschlossen werden, dann sei noch vor der Kommunalwahl "genügend Zeit zur Umsetzung", sagte Herrmann. Die Änderung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurück. Es hatte den bisherigen, pauschalen Ausschluss von allen Menschen, die unter einer Betreuung stehen, vom Wahlrecht sowie vom Stimmrecht bei Volks- und Bürgerentscheiden als verfassungswidrig kritisiert, weil es der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen widerspreche.

© SZ vom 22.03.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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