Der bayerische Gemeindetag will an diesem Mittwoch groß Werbung machen. Es geht um die Kommunalwahlen nächstes Jahr im März und um die Suche nach Menschen, die gerne auf den Wahlzetteln stehen wollen. „Warum sich eine Kandidatur lohnt – für eine gute Zukunft Ihrer Gemeinde“ heißt der Titel der Veranstaltung in der Allerheiligen-Hofkirche in der Münchner Residenz, Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird erwartet. Der Verband, das Sprachrohr der mehr als 2000 kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden im Freistaat, schreibt in der Einladung: „Ohne engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort gibt es keine vitalen Kommunen.“ Gemeinsam wolle man „die positiven und fordernden Seiten des kommunalen Mandats beleuchten“.
Damit zu einem Aspekt, der sich eher nicht lohnt beim Ehrenamt in der Lokalpolitik: der finanzielle. Der nun aber in den Fokus des Obersten Rechnungshofs (ORH) gerückt ist. In dessen am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht 2025 geht es um die derzeit mehr als 37 000 kommunalen Mandatsträger, die für ihr Engagement eine Vergütung erhalten; eine einkommensteuerpflichtige, abgesehen von Freibeträgen. Die Höhe regelt jede Kommune eigenständig. Meist ist es weniger als 100 Euro im Monat, die Summe kann in großen Städten aber auch in den niedrigen vierstelligen Bereich steigen.
Der ORH hat die Ordnungsmäßigkeit der Besteuerung von Kreisräten, Stadt- und Gemeinderäten untersucht. Ergebnis: In 58 Prozent der geprüften Fälle wurde die Einkunft fehlerhaft besteuert. Als Hauptursachen gelten unübersichtliche Regeln zu Freibeträgen, mangelhafte Information der Lokalpolitiker oder Nachlässigkeiten der Kommunen, die sogenannte Kontrollmitteilungen ans Finanzamt senden. Nicht nur Gemeinderäte selbst würden Fehler in ihrer Steuererklärung machen, etwa werde das Geld dann als Übungsleiterpauschale wie im Breitensport verbucht; sondern sogar bei den Steuerverwaltungen gebe es zuweilen Irrtümer.
Bis zur Kommunalwahl 2026 empfiehlt der ORH der Staatsregierung Maßnahmen, damit Mandatsträger ihren steuerlichen Pflichten „möglichst unbürokratisch“ nachkommen können. Die Fehler beruhten übrigens in aller Regel ausdrücklich nicht auf einen Mangel an „Steuerehrlichkeit“. Im Gegenteil: In fast einem Drittel der unzulässig besteuerten Fälle wurde sogar zu viel Gewinn erklärt.