Klima - München:Prozess gegen Klimaaktivisten: "Wer, wenn nicht wir?"

Bayern
Ein Aktivist der Gruppe "Die letzte Generation" klebt seine Hand auf einen Zebrastreifen auf einer Zufahrt zum Frachtbereich vom Münchner Flughafen. Foto: Matthias Balk/dpa (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Das Amtsgericht München hat drei Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wegen einer Festklebaktion auf einer Straße in der Münchner Innenstadt verwarnt. Die Angeklagten wurden zwar wegen Nötigung schuldig gesprochen, aber nicht bestraft. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils 25 Arbeitsstunden gefordert, die Verteidiger Freisprüche. Sie beriefen sich unter anderem auf den Paragraf 34 des Strafgesetzbuches, den "rechtfertigenden Notstand".

Die drei hatten ihre Beteiligung an der Aktion im Februar dieses Jahres gestanden - und mit flammenden Plädoyers für den Kampf gegen den Klimawandel geworben.

Ein Student, der sich bei der Aktion im Februar dieses Jahres mit Sekundenkleber auf der Straße festgeklebt hatte, sprach zum Prozessauftakt am Freitag von Wut, Trauer und einem "irreversiblen Verlust" von Tier- und Pflanzenarten.

Er empfinde "einfach nur Verzweiflung". "Unsere Blockaden sind als Feuermelder notwendig", sagte der junge Mann. "Ich werde das in Zukunft wieder machen."

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten Nötigung vor. Mit ähnlichen Aktionen hatte die "Letzte Generation" in jüngster Zeit immer wieder Schlagzeilen gemacht. Aktivisten klebten sich beispielsweise wiederholt an Kunstwerken fest - oder versuchten, sich beim Bundesligaspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach an einem Torpfosten festzumachen.

Die beiden ebenfalls angeklagten jungen Frauen, die - mit weiteren anderen - bei der Aktion dabei waren, äußerten sich am Freitag vor Gericht ähnlich.

Eine der Studentinnen sagte, sie könne "losheulen vor Angst und Wut". Sie sehe es angesichts der dramatischen Folgen des Klimawandels als ihre "Pflicht, dagegen anzukämpfen". "Ja, ich habe mich auf diese Straße gestellt, um Alarm zu schlagen", gestand sie.

Ihr wäre es auch lieber, sie müsse das nicht tun und auch nicht deswegen vor Gericht stehen, habe aber das Vertrauen in die Politik verloren. "Wer, wenn nicht wir?", fragte sie. "Es macht sonst keiner." Sie könne nicht verstehen, "warum Umweltschützer im selben oder sogar größeren Maße bestraft werden als Umweltsünder".

Die Richterin nannte die Ziele der Klimaaktivisten zwar "billigenswert", begründete ihr Urteil aber so: "Mein Job ist nicht, Politik zu machen und auch nicht, Politik zu korrigieren. Mein Job ist eine Rechtsanwendung."

© dpa-infocom, dpa:220915-99-776560/5

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