Illegale Spritztour endet in Klärbecken„Scheiße gelaufen!“

Lesezeit: 1 Min.

Ein Klärbecken in Bamberg mit einem in der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 2024 durchbrochenen Zaun.
Ein Klärbecken in Bamberg mit einem in der Nacht vom 14. auf den 15. Oktober 2024 durchbrochenen Zaun. (Foto: Ferdinand Merzbach/dpa)

Diese nächtliche Spritztour nach Bamberg dürfte drei Jugendlichen noch lange stinken: Sie landeten im Klärbecken. Was zu philosophischen Fragen drängt.

Glosse von Olaf Przybilla, Bamberg

Ganz klar, die kleinen Sünden bestraft der Herr sofort. Und folglich – dies nur beiseite und gerichtet an zukünftig weltliche Jugendrichter – muss es sich in diesem Fall zwingend um eine kleine Sünde handeln.

Da wollen also drei Jugendliche in der Nacht den elterlichen BWM für eine Spritztour nutzen. Sie stammen aus, wie es im Polizeibericht geschrieben steht, „dem Bereich Haßfurt“. Der Bereich Haßfurt, Unterfranken, ist definitiv schön. Deutlich schöner aber ist der von dort aus nicht ferne Bereich Bamberg, Oberfranken.

Was schon mal, rein ästhetisch betrachtet, für die drei Jugendlichen spricht. Gut, der Wagen gehört dem Polizeibericht zufolge den „Erziehungsberechtigten“. Dies aber ist ja unumgänglich, in einem bestimmten Alter.

Nun ist es selbstredend absolut nicht zu begrüßen, dass sich die drei jungen Herrschaften auf ihrer Spitztour geweigert haben, sich um zwei Uhr in der Nacht – wieder der Polizeibericht – „einer Verkehrskontrolle zu unterziehen“. Das gehört sich nicht.

Und es ist auch maximal ungehörig, dies mit „überhöhter Geschwindigkeit“ zu tun. Gar noch eine Leitplanke in Mitleidenschaft zu ziehen. Und trotzdem die Flucht fortzusetzen. Alles nicht lustig.

Andererseits ist es – dies an den unter bestimmten Gegebenheiten ja bekanntlich sofort Strafenden gerichtet – durchaus eine Auslegungsfrage, ob in diesem speziellen Fall der zugrundeliegende Schuldsachverhalt und die darauffolgende Sofortstrafe auch nur ansatzweise in einem akzeptablen Verhältnis stehen.

Polizeibericht: „Anschließend durchbrach der BMW den Zaun der Kläranlage, landete in einem Klärbecken und versank darin vollständig.“

Oder um hier mal die Reporter nachts aufschreckende polizeiliche Sofortmeldung von 2.36 Uhr zu zitieren: „Bamberg – Kläranlage Hafenstraße – Verkehrsunfall – Pkw befindet sich im Klärbecken – Bergungsmaßnahmen und Unfallaufnahme dauern an.“

Verzeihung, aber: Ist hier die kategoriale Verhältnismäßigkeit von Schuld und Sühne auch nur im Ansatz beachtet worden? Denn natürlich dürfte dieser Vorfall den drei Herrschaften – sie konnten sich, Polizeibericht, „selbständig aus dem Fahrzeug retten“ – noch lange und durchdringend stinken. Und nicht nur, was ihre Erziehungsberechtigten betrifft. In sogenannten Sozialmedien kennt das allgemeine Beömmeln über die ungewollt spritzende Tour schon jetzt kaum noch Grenzen: „Scheiße gelaufen!“

Kleine Sünde? Mag man ja trefflich streiten darüber. Die obligate, nicht weltliche Sofortstrafzumessung aber ist in diesem Fall beklagenswert unglimpflich ausgefallen. Auch das gehört sich nicht. So jedenfalls nicht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Kurzurlaub in Bamberg
:Eine Stadt für alle Sinne

Bamberg hat viele Reize. Die einzigartige Altstadt ist Weltkulturerbe. Über Jahrhunderte gewachsen und erhalten. Und doch mit Raum für ganz gegenwärtige Genüsse.

SZ PlusVon Katja Auer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: