Kirchenasyl in Bayern:Wenn Kümmern zur Straftat wird

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Pfarrer Peter Brummer im Gespräch mit zwei Flüchtlingen aus dem Irak, die in seiner Kirche in Tutzing um Asyl baten.

(Foto: AFP)
  • Wenn ein Pfarrer oder eine Pfarrerin einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt, droht eine Geld- oder Haftstrafe.
  • Derzeit gibt es bundesweit 309 Kirchenasyle mit mindestens 512 Personen.
  • Bekannt geworden sind Strafverfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl nur in Bayern - doch es gebe keine Vorgabe aus dem Ministerium, solche Verfahren einzuleiten, sagt Justizminister Bausback.

Von Heribert Prantl

Die Schreiben kommen von der Polizei. Sie sind adressiert an Dutzende Pfarrhöfe in Bayern. Katholische und evangelische Geistliche werden von der Polizei als Beschuldigte einvernommen, im Auftrag der bayerischen Staatsanwaltschaften: "Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat(en) begangen zu haben: Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel".

So steht es, unfreiwillig komisch, in einem der strafrechtlichen Schreiben, die der SZ vorliegen. Gemeint ist natürlich nicht, dass sich der Pfarrer oder die Pfarrerin illegal in Bayern aufhalten, sondern dass sie Beihilfe geleistet haben sollen zum illegalen Aufenthalt eines Flüchtlings. Das kann nach Paragraf 95 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden oder mit Geldstrafe, in besonderen Fällen droht nach Absatz 2 eine Haft sogar bis zu drei Jahren.

Es geht bei den Strafverfahren gegen Pfarrer, gegen katholische Pfarrgemeinderäte, Kirchenvorstände und evangelische Presbyter um das Kirchenasyl. Es köchelt und kocht deswegen in vielen christlichen Gemeinden, die mit dem Kirchenasyl dem Jesuswort im Evangelium gerecht werden wollen: "Ich war verfolgt, ihr habt mir Schutz gewährt".

In Hassfurt in Unterfranken hat sich die Kirchengemeinde mit einem Protestgeläut gewehrt gegen die polizeiliche Vorladung ihrer Pfarrerin Doris Otminghaus. Ein paar Tage später, das war Ende März, wurde das Ermittlungsverfahren gegen sie dann wegen geringer Schuld eingestellt. Die Pfarrerin sprach vom Versuch einer "Einschüchterungsmaßnahme". Anderswo geht die Ermittlerei weiter. Das letzte Verfahren, das der SZ vorliegt, stammt von Mitte Juli.

74 Kirchenasyle mit 80 Personen gibt es derzeit in den evangelischen Kirchengemeinden in Bayern, in den katholischen bayerischen Kirchengemeinden sind es etwa doppelt so viele. Tendenz steigend, verlässliche bundesweite Zahlen gibt es nicht. Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" weiß derzeit von 309 Kirchenasylen mit mindestens 512 Personen, davon etwa 129 Kinder. 250 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin-Fälle, also solche, bei denen die Flüchtlinge gemäß den EU-Zuständigkeitsregeln nach Bulgarien, Ungarn oder Italien zurückgeschoben werden sollen.

Hunderte Flüchtlinge leben im Kirchenasyl

Bekannt geworden sind Strafverfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl nur in Bayern. Zahlen dazu konnte oder wollte das bayerische Justizministerium auf Anfrage nicht nennen: "Der Eindruck zunehmender Strafverfolgung dürfte mit dem vermehrten Zuzug von Flüchtlingen nach Bayern und der damit einhergehenden Zunahme von sogenanntem Kirchenasyl zusammenhängen", ließ Justizminister Winfried Bausback (CSU) auf Anfrage der SZ mitteilen.

Die Gewährung von Kirchenasyl sei aber kein Merkmal, das in der Geschäftsstatistik oder in der Strafverfolgungsstatistik erfasst würde. Und: Es gebe keine Vorgabe aus dem Ministerium, solche Verfahren einzuleiten. Es gelte aber, so Bausback, das Legalitätsprinzip: "Die Pflicht der Staatsanwaltschaften, auch in Fällen des sogenannten Kirchenasyls einzuschreiten, ergibt sich daher seit jeher aus dem Gesetz."

Die Landessynode der Evangelischen Kirche hat sich auf ihrer Sitzung in Coburg im März mit dem "deutlichen Anstieg staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Pfarrerinnen und Pfarrer" befasst. Mittlerweile, so heißt im Sitzungsprotokoll, "wird selbst bei abgeschlossenen Kirchenasylen, die Jahre zurückliegen, ermittelt". Das Protokoll spricht von einer aktuellen "Änderung der Ermittlungspraxis in Bayern". Der Landeskirchenrat hat vor einiger Zeit beschlossen, dass Geldauflagen und Geldstrafen nicht aus Kirchensteuermitteln gezahlt werden können. "Auch bei einer Freiheitsstrafe würde diese", so heißt es in einer Stellungnahme, "niemand stellvertretend antreten können". Aber die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten werden von der Landeskirche übernommen.

Das Kirchenasyl ist als christliche Tradition zu respektieren

Das bayerische Justizministerium erklärte auf Anfrage, dass es solche Ermittlungsverfahren auch schon früher gegeben habe; es sei heute nur so, dass es im Gegensatz zu früher nun aber regelmäßig "Anhörungen" der Beschuldigten gebe - "die es mit sich bringen, dass Verfahren heute in breiterem Umfang bekannt werden". Der Minister habe aber "natürlich Verständnis dafür, dass manches Einzelschicksal vor allem die Menschen bewegt, die sich - wie gerade auch die Kirchen - vor Ort in der Flüchtlingshilfe engagieren".

Dieses Verständnis reicht aber nicht so weit, dass Bayern eine Vereinbarung achtet, die am 24. Februar 2015 in Berlin zwischen der katholischen und der evangelischen Kirche einerseits und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) andererseits, vertreten durch den damaligen Präsidenten Manfred Schmidt, geschlossen worden ist.

Darin wurde formuliert, dass das Kirchenasyl als christliche Tradition zu respektieren und von Vollstreckungsmaßnahmen abzusehen sei. Des Weiteren wurde eine Zusammenarbeit der Kirchen mit dem Bundesamt zur Lösung besonderer Härtefälle vereinbart. Um solche Härtefälle geht es beim Kirchenasyl. Heinrich Bedford-Strohm, evangelischer Landesbischof und Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland, weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kirche "keinen zweiten Rechtsweg" beanspruche. Es gehe der Kirche darum, dass die Ausländerbehörden besondere Härtefälle noch einmal prüfen.

In etwa neunzig Prozent der Fälle ist dies erreicht worden - bis Sommer 2016; dann begann die neue Linie: Im Bamf wurden die Zuständigkeiten und die Kriterien für die Härtefallprüfungen geändert, die Behörde weigerte sich immer öfter, im Wege des "Selbsteintritts" Kirchenasylfälle zu übernehmen. Härtefälle wurden immer weniger als solche anerkannt. Und die bayerischen Staatsanwaltschaften begannen ihre strafrechtliche Verfahrensoffensive.

In einem Kirchenasyl-Memorandum findet sich der Fall eines irakischen Flüchtlings, den das Bamf den Dublin-Zuständigkeitsregeln entsprechend wieder nach Bulgarien abschieben wollte. Der Flüchtling war im bulgarischen Gefängnis misshandelt worden; der Faustschlag eines Gefängnisbeamten hatte ihm den Kiefer gebrochen. Der Flüchtling war in Deutschland operiert worden, hatte schon einen Integrationskurs besucht, gut Deutsch gelernt - war in die Obhut der Kirche genommen worden. Das Bundesamt weigerte sich, eine besondere Härte anzuerkennen. Schwere Körperverletzung in Bulgarien zähle dazu nicht, in Deutschland könne man ja, so wurde mündlich geäußert, "auch mal einen auf die Schnauze kriegen".

Beim dritten Fall wird ein Strafbefehl verschickt

Nach Recherchen der SZ haben sich die drei bayerischen Generalstaatsanwälte - also die von München, Nürnberg und Bamberg - im September 2016 auf ein einheitliches Vorgehen gegen "Beihilfe zum illegalen Aufenthalt" verständigt. Dieses einheitliche Vorgehen sieht wie folgt aus: Beim ersten Fall von Kirchenasyl soll der verantwortliche Pfarrer polizeilich vernommen werden; sodann soll das Verfahren wegen geringer Schuld nach Paragraf 153 Strafprozessordnung eingestellt werden. Bei einem zweiten Fall von Kirchenasyl wird das Verfahren gegen den Pfarrer nur noch gegen Geldauflage nach Paragraf 153 a Strafprozessordnung beendet. Bei einem dritten Fall wird dem Pfarrer ein Strafbefehl geschickt. Diese Linie ist den Behördenleitern aller bayerischen Staatsanwaltschaften im März bei einer Tagung in Bamberg zur künftigen Umsetzung mitgeteilt worden.

Der evangelische Landesbischof Bedford-Strohm und der katholische Kardinal Reinhard Marx haben immer wieder beteuert, dass sie allen Kirchengemeinden sehr dankbar seien, die sich um die Not von Flüchtlingen kümmern. Dieses Kümmern gilt dem Freistaat Bayern aber jetzt als Straftat. Auf staatlicher und auf kirchlicher Seite wird betont, dass man die Situation nicht eskalieren lassen will. Zugleich unternimmt aber das Bamf einen neuen Versuch, Flüchtlinge, die im Kirchenasyl sind, als "untergetaucht" zu betrachten - obwohl deren Aufenthaltsort bekannt ist, weil jedes Kirchenasyl von den Kirchen gemeldet und mit einem Dossier untermauert wird.

Doppelangriff gegen Pfarreien

Die behördliche Qualifizierung der Kirchenasyl-Fälle als "Untertauchen" hat gravierende Folgen für die Dublin-III-Flüchtlinge - für diejenigen also, die nach EU-Asylrecht zur Durchführung des Asylverfahrens in einen anderen EU-Staat abgeschoben werden sollen. Sie müssten dann mindestens 18 Monate lang (statt bisher sechs Monate) im Kirchenasyl bleiben, um zu erreichen, dass Deutschland für das Asylverfahren zuständig wird. Eine so lange Zeit hält keine Kirchengemeinde aus.

Und so sehen sich die Pfarreien, die Kirchenasyl gewähren, einem Doppelangriff ausgesetzt: Erstens vonseiten des Bundesamts für Migration, zweitens vonseiten der Staatsanwaltschaft. Das auszuhalten, verlangt einige Glaubensstärke.

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