Kirche unterliegt vor Gericht:Lesbische Erzieherin darf ihren Job behalten

Für die katholische Kirche ist es eine Frage der Moral: Weil sie lesbisch ist, wollte das Bistum Augsburg einer Erzieherin kündigen - obwohl sie gerade in Elternzeit ist. Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht auf die Seite der Frau gestellt.

Eine lesbische Erzieherin hat einen großen Erfolg gegen ihren Arbeitgeber erzielt. Dieser darf ihr während der Elternzeit nicht kündigen, entschied das Augsburger Verwaltungsgericht.

Der Fall war kompliziert. Denn die Erzieherin ist bei der Kirche angestellt, sie leitet einen katholischen Kindergarten. Aber sie liebt eine Frau, ging mit ihr eine Lebenspartnerschaft ein - obwohl ihr bewusst war, dass sie diese Entscheidung ihren Job kosten kann. Und tatsächlich: Die Kirche stellte die Loyalität der 39-Jährigen in Frage und wollte ihr kündigen.

Derartige Streitigkeiten kommen in kirchlichen Einrichtungen immer wieder vor, doch dieser Fall ist ein besonderer. Denn die Erzieherin ist in Elternzeit und genießt damit einen besonderen Kündigungsschutz. So musste das Gewerbeaufsichtsamt dem Rauswurf zustimmen. Doch die Behörde weigerte sich - und die Kirche zog gegen den Freistaat Bayern vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht lehnte die Klage jedoch ab. Zwar habe sie aus Sicht der katholischen Kirche mit ihrer Lebenspartnerschaft einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß begangen, sagte Richter Ivo Moll. Dies rechtfertige aber nicht, die besonderen Schutzbestimmungen für Mütter in der Elternzeit außer Kraft zu setzen.

Das Gewerbeaufsichtsamt hatte argumentiert, die Interessen der Arbeitnehmerin überwiegen, unabhängig davon, ob ein besonderer Grund für die Kündigung vorliegt.

Die Kirche berief sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht. Markus Kremser, der Sprecher des Augsburger Bistums, hatte gesagt: "Aus Sicht der Diözese handelt es sich um einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters, dass eine Kündigung keinen Aufschub duldet." Die kirchliche Grundordnung sei Bestandteil jedes Arbeitsvertrages. Die Mitarbeiter wüssten, dass ihnen bei Verstößen die Kündigung drohe. Insbesondere Erzieher müssten die Grundsätze des katholischen Glaubens und der Sittenlehre akzeptieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die nächste Instanz wäre der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Diözese werde die schriftliche Begründung der Gerichtsentscheidung abwarten und behalte sich weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit vor, teilte das Bistum mit. Sprecher Kremser hatte vor dem Prozess gesagt, insbesondere Erzieher hätten die Grundsätze des katholischen Glaubens und der Sittenlehre zu akzeptieren. "Die wollen mich auf jeden Fall loswerden und ich glaube auch nicht, dass ich noch einen Fuß in den Kindergarten setzen kann", sagte die Erzieherin, eine gläubige Katholikin, im Anschluss an die Verhandlung.

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