Kirche - Buchloe:Anwalt von beschuldigtem Pfarrer: Unschuldsvermutung gilt

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Memmingen (dpa/lby) - Der Anwalt eines des Missbrauchs beschuldigten Pfarrers aus Memmingen hat weitere Details in dem Fall bekannt gegeben. "Grund für die Einleitung der Ermittlungen ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt", hieß es am Sonntag in einem Schreiben von Anwalt Florian Schwarz. Die Frau habe sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet. Der Anfangsverdacht für den Memminger Stadtpfarrer und Denkan sei "die geringste Stufe eines Verdachts", für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung.

Vergangene Woche hatte das Bistum Augsburg den Pfarrer suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Memmingen hatte mitgeteilt, dass der Verdacht bestehe, dass sich der Geistliche über Jahre hinweg "durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht hat".

Generalvikar Harald Heinrich bat die Gläubigen, um "tatkräftige Unterstützung, gegenseitige Ermutigung und vor allem Zusammenstehen", wie es in einer Mitteilung des Bistums am Sonntag hieß. Die Seelsorge in der Pfarreiengemeinschaft Memmingen übernehme vorübergehend ein Team aus Geistlichen und Laien.

Anwalt Schwarz erklärte, dass die Freistellung eine "zwingenden Vorgehensweise nach kirchenrechtlichen Vorschriften" war. "Eine Aussage, ob die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zutreffen, kann aus dieser Vorgehensweise nicht abgeleitet werden."

© dpa-infocom, dpa:210613-99-972412/4

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