Kirche - Augsburg:Katholische Kirche stellt sich gegen assistierte Sterbehilfe

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Augsburg (dpa) - Die katholische Kirche hat sich abermals gegen assistierte Sterbehilfe in Deutschland ausgesprochen. "Die Politik ist gefragt, ein neues Gesetz zu schaffen. Ich sehe dies mit großer Sorge, denn für mich ist hier ganz deutlich die Gefahr eines Dammbruchs gegeben, wenn eine Legalisierung der Beihilfe zur Selbsttötung möglich wird", sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Samstag beim ökumenischen Eröffnungsgottesdienst für die "Woche für das Leben" in Augsburg. Bei der assistierten Sterbehilfe wird ein tödliches Medikament nur zur Verfügung gestellt, der Patient nimmt es selbst ein.

"Seinem Leben selbst ein Ende zu setzen, entspricht nicht dem christlichen Menschenbild", sagte der Bischof. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bayerns Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, betonte laut Mitteilung: "Der Mensch ist in jeder Phase seines Lebens von Gott angenommen. Weder Tod noch Leben kann uns trennen von der Liebe Gottes in Christus."

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 entschieden, dass das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt. Das Urteil wurde mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben begründet, was die Freiheit einschließe, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Dabei hat "geschäftsmäßig" nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet "auf Wiederholung angelegt". Die evangelische und die katholische Kirche hatten das Urteil kritisiert. Aktive Sterbehilfe - also Tötung auf Verlangen etwa durch eine Spritze - ist in Deutschland weiter verboten.

Die "Woche für das Leben" steht in diesem Jahr unter dem Motto "Leben im Sterben". Sie widmet sich den Veranstaltern zufolge den seelsorglichen, ethischen und medizinischen Aspekten einer menschenwürdigen Sterbebegleitung sowie den Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung.

© dpa-infocom, dpa:210417-99-240799/2

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