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Kindesmissbrauch:Urteil gegen Pfarrer ist rechtskräftig

In einer Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen schwärmt eine junge Ministrantin für einen katholischen Pfarrer Anfang 30. Die Zwölfjährige verliebt sich, doch der kumpelhaft agierende Geistliche wehrt ab. Das Mädchen lässt nicht locker. Um das Jahr 2010 herum lässt sich der heute 43-Jährige auf Zärtlichkeiten und einen Zungenkuss mit der Schülerin ein - strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern, urteilt das Amtsgericht Bad Kissingen. Doch der Priester will die im August ergangene Entscheidung nicht akzeptieren und geht in Berufung: "Tatsächlich ist das Ziel ein Freispruch", erklärt der Verteidiger am Donnerstag im Berufungsprozess vor dem Landgericht Schweinfurt.

Nach der neuerlichen Aussage des Opfers hinter verschlossenen Türen überraschen Verteidiger und Anklage mit ihren Anträgen, ihre Berufungen zurückzunehmen. Das Landgericht folgt dem Antrag. Damit ist die Entscheidung vom Amtsgericht rechtskräftig. (Az.: 8 Js 1298/19) Die Kammer hatte den Geistlichen wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt, ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zudem muss der Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Wie es für den Priester in der Kirche weitergeht, steht noch nicht fest. "Die Ausübung des priesterlichen Dienstes bleibt ihm durch die Diözese Würzburg weiterhin verboten", sagt ein Bistumssprecher. Ob der Mann sein Priesteramt dauerhaft abgeben muss, wird die Kirche festlegen.

Der Angeklagte hatte sich in beiden Verfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Kindesmissbrauch sei es aus seiner Sicht aber nicht gewesen, sagte er bei seiner polizeilichen Befragung im Frühjahr 2019. Eine sexuelle Beziehung will er mit der Frau erst nach deren 18. Geburtstag gehabt haben - sie bestätigte das.

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Quelle:
SZ vom 19.02.2021 / dpa
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