Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat eine Pflegemutter wegen des Verdachts des Totschlags angeklagt. Sie steht im Verdacht, im Dezember des vergangenen Jahres einem 21 Monate alten Mädchen tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Die 32-Jährige befindet sich seit vergangenem Dezember in Untersuchungshaft.
Sollte das Landgericht Bamberg die Anklage zulassen, so müsste sich die Pflegemutter vor der großen Strafkammer als Schwurgericht verantworten. Angaben darüber, wie und unter welchen Umständen das Kind ums Leben gekommen ist, macht die Staatsanwaltschaft in ihrer Erklärung nicht.
Der Fall des toten Mädchens hatte Menschen weit über Grenzen Bambergs bewegt. Das Kind war erst kurz zuvor, im Oktober 2024, vom Jugendamt in Obhut genommen worden. Die leibliche Mutter, alleinerziehend, hatte mit juristischen Mitteln versucht, die gegen ihren Willen vollzogene Inobhutnahme rückgängig zu machen, war damit aber in erster Gerichtsinstanz erfolglos geblieben.
Dieser „Kindesentzug“ sei für sie einer maximalen „Katastrophe“ gleichgekommen, hatte die leibliche Mutter im vergangenen Januar im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung erklärt. Die Inobhutnahme des Kindes hatten die zuständigen Behörden mit einer drohenden Kindeswohlgefährdung begründet.

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Nicht vor Gericht wird sich der Pflegevater des Mädchens verantworten müssen, die Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt, eine Tatbeteiligung sei nicht nachzuweisen, erklärt die Staatsanwaltschaft. Ebenfalls eingestellt hat die Anklagebehörde die Ermittlungen gegen „mehrere Personen aus dem Bereich des zuständigen Jugendamts und der zuständigen Jugendhilfeeinrichtungen“. Die gegen sie erhobenen Tatvorwürfe, unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, waren gesondert geprüft worden.
Da sich aus Sicht der Anklagebehörde aber „keine zureichenden Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten von Mitarbeitern“ der besagten Einrichtungen ergeben hatten oder „für strukturelle Defizite, die vorhersehbar und vermeidbar zum Tod des Kindes führten“, ist gegen sie keine Anklage erhoben worden. Weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen in diesem aufsehenerregenden Fall könnten nicht mitgeteilt werden, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Das betroffene Mädchen war am 8. Dezember mit lebensgefährlichen inneren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort war es zwei Tage später seinen Verletzungen erlegen. Mit der Mitteilung, ihr Kind liege im Sterben, war die leibliche Mutter kurz zuvor in die Klinik gebeten worden.
Im SZ-Gespräch hat die 21-Jährige bereits im Januar angekündigt, sie werde – sollte es zum Gerichtsprozess kommen – dort als Nebenklägerin auftreten. Für ihre offenbar gewaltsam ums Leben gekommene Tochter könne sich nichts mehr tun. Aber sie wolle Gerechtigkeit.