Ein paar Klicks – mehr war für junge Eltern oft nicht nötig, um in den vergangenen Jahren das bayerische Familiengeld zu beantragen. Väter und Mütter, die die Leistung für ihr Neugeborenes in Anspruch nehmen wollten, mussten nicht extra Formulare ausfüllen. Der Antrag auf Elterngeld reichte in der Regel aus. Die Vermeidung von überflüssigem Papierkram dürfte eine willkommene Entlastung für viele Windeln wechselnde und übernächtigte Paare gewesen sein. Das könnte sich nun ändern.
Die Staatsregierung ist gerade dabei, das Familiengeld zu einem „Kinderstartgeld“ zu reformieren. Die ausgezahlte Leistung wird auf 3000 Euro halbiert und soll künftig in Form einer Einmalzahlung zum ersten Geburtstag auf dem Konto landen statt wie bislang in Tranchen über mehrere Jahre. Die andere Hälfte der Familiengeld-Mittel solle, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erstmals vor einem Jahr versprochen hatte, für den Bau von Kitas, für die Betreuung und derlei Investitionen fließen. Das neue Kinderstartgeld soll nach aktuellem Stand außerdem gesondert beantragt werden müssen. Eltern müssten dann separate Formulare für das Eltern- und das Kinderstartgeld ausfüllen.

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Unglücklich findet das die vom Landtag eingesetzte Enquete-Kommission „Bürokratieabbau“. Sie hat den Auftrag, die Entbürokratisierungs-Offensive von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit Handlungsempfehlungen zu begleiten. Konkret will das mit Vertretern sämtlicher Fraktionen besetzte Gremium „allen gesellschaftlichen Akteuren das Leben leichter machen“, wie es zur Einsetzung im Sommer 2024 hieß.
Am Dienstag hat die Kommission nun ihre Vorschläge für den Sozialbereich vorgelegt und dabei auch das Kinderstartgeld in den Blick genommen. Das Sozialministerium solle bei der Reform „auf eine für die Bürgerinnen und Bürger möglichst einfache Beantragung“ achten, empfiehlt das Gremium. „Dies sollte daher wie bei der bisherigen Landesleistung Familiengeld direkt gemeinsam im Elterngeldantrag erledigt werden können.“
Als „Musterbeispiel für Bürokratie-Irrsinn“ bezeichnet der Grünen-Fraktionsvize Johannes Becher den Vorgang. Er ist selbst Mitglied der Enquete-Kommission. Becher rechnet mit 100 000 zusätzlichen Anträgen, die Eltern so pro Jahr ausfüllen müssten. „Was die Staatsregierung mit dem neuen Kinderstartgeld plant, lässt mich ernsthaft zweifeln, ob Bürokratieabbau überhaupt gewollt ist“, teilt der Abgeordnete mit und lobt die einstimmige Empfehlung der Kommission, die Leistung unbürokratisch zu gestalten.
Damit haben auch die Vertreter der CSU in der Kommission der Empfehlung zugestimmt, also dem eigenen Ministerium Korrekturbedarf nahegelegt. Noch könne das Gesetz ja, hofft Johannes Becher, bei der anstehenden Beratung durch den Landtag geändert werden. Die Grünen haben dazu bereits einen Änderungsantrag vorgelegt.
Das Ministerium sieht keinen Zusatzaufwand – zumindest bei den eigenen Beamten
Das Sozialministerium reagierte am späten Dienstagnachmittag auf die Kritik und teilte auf SZ-Anfrage mit: „Das neue Verfahren wird benutzerfreundlich und digital gestaltet. Eltern können das Kinderstartgeld zudem weiterhin zeitgleich mit dem Elterngeldantrag stellen.“ Ein gesonderter Antrag solle Missverständnissen vorbeugen. „In der Vergangenheit kam es insbesondere bei Eltern, die kein Elterngeld bezogen haben, zu Irrtümern darüber, ob sie auch Anspruch auf das Familiengeld haben.“
Der Kritik entgegnete das Ministerium bereits vor einigen Wochen, damals auf Landtagsanfrage von Grünen-Politiker Becher: „Mit dem geplanten eigenen Antragsverfahren geht kein bürokratischer Zusatzaufwand einher.“ Eine automatische Bewilligung der Leistung habe auch beim bisherigen Familiengeld nicht stattgefunden, „vielmehr mussten die Anträge gesondert geprüft und das Familiengeld gesondert verbeschieden werden“.
Was freilich die staatliche Verwaltung meint, nicht die Eltern. Aber auch diese sieht das Haus von Ministerin Ulrike Scharf (CSU) nicht belastet durch die Pläne: „Die klare Stichtagsregelung und die Einmalzahlung sorgen für Vereinfachungen des Verfahrens für Eltern und Verwaltung.“ Anspruchsberechtigte Eltern würden durch gezielte Informationsmaßnahmen, etwa in der Presse, über die Leistung informiert. Zuletzt argumentierte das Ministerium auch damit, die Konzentration auf ein eigenständiges Antragsverfahren für das Kinderstartgeld erhöhe „die Wahrnehmbarkeit des Kinderstartgeldes als eigenständige bayerische Landesleistung“.
Uwe Kriebel, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats Kindertagesstätten in Nürnberg, vermutet ein Ziel hinter der zusätzlichen Bürokratie-Hürde. „Der Staat will dadurch Geld sparen.“ Der Elternvertreter befürchtet, dass sich vor allem Familien mit Sprachbarrieren schwertun könnten mit den zusätzlichen Formularen. Damit würden ausgerechnet Familien durchs Raster fallen, die das Geld am dringendsten benötigen. Das widerspreche der Bildungsgerechtigkeit. Kriebel fordert eine Reform nach dem Motto: „Je einfacher, desto besser.“
„Weniger Papierkrieg, klare Zuständigkeiten und digitale Verfahren“ fordert im Allgemeinen die CSU-Fraktion mit Blick auf die Handlungsempfehlungen der Kommission. „Für die Reform des Sozialstaats müssen wir soziale Hilfen auf ihren Kern zurückführen, nämlich den wirklich Bedürftigen zu helfen“, teilte Fraktionschef Klaus Holetschek mit; auch mit Blick auf Reformbedarf im Bund.

