Die bayerische Staatsregierung will Bildungs- und Forschungseinrichtungen in Zukunft stärker für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) öffnen. Nachdem Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) bereits vergangene Woche angekündigt hatte, vom kommenden Schuljahr an auch digitale Prüfungsformate einzuführen, zog in dieser Woche auch Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) für die bayerischen Hochschulen nach.
„Wir verbieten das Verbot von künstlicher Intelligenz“, sagte Blume am Dienstag zur geplanten Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes. Laut einem Kabinettsbeschluss sollen Hochschulen den Einsatz von KI in Studium und Lehre künftig nicht mehr untersagen dürfen. Auch in „unbeaufsichtigten Prüfungen“ wie Hausarbeiten oder Referaten soll KI generell erlaubt sein.
„Das bedeutet insbesondere, dass es neue Prüfungsformate braucht, um hier auf der Höhe der Zeit zu sein.“ In den Prüfungsordnungen der Hochschulen soll es demnach in Zukunft eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte geben. „Lehre in Zukunft wird anders stattfinden. Forschung wird anders stattfinden. Und eben auch Prüfungen“, sagte der Politiker.
Teil der geplanten Hochschulreform ist auch ein einheitlicher Strafenkatalog für Studierende, die den Betrieb an Hochschulen stören oder übergriffig werden. Die Gesetzesänderungen müssen nun im Landtag beraten werden.
Der Deutsche Hochschulverband bewertet die Impulse der bayerischen Staatsregierung auf SZ-Anfrage positiv, erwartet aber auch einen „strukturellen und personellen Kraftakt“. Weil klassische Hausarbeiten durch die Anwendung von KI „an Aussagekraft verlieren, müssen flächendeckend neue, aufwendigere Prüfungsformate – wie mündliche Komponenten oder mehrstufige Verfahren – konzipiert und rechtssichere Kennzeichnungspflichten eingeführt werden“, teilt ein Sprecher mit.
„Hinzu kommt: Um Studierende zu einem kritischen und reflektierten Umgang mit KI zu befähigen, braucht es neben guten Betreuungsrelationen auch Lehrende mit entsprechender KI-Kompetenz und eine verlässliche IT-Infrastruktur samt ausreichendem Support- und Service-Personal.“ In anderen Worten: mehr Geld für Ausstattung und Personal.
Zusätzlichen Aufwand erwartet der Hochschulverband auch durch das neue Ordnungsrecht, mit dem Studierende bei Fehlverhalten gerügt, von Lehrveranstaltungen ausgeschlossen oder im schlimmsten Fall sogar exmatrikuliert werden können. Die rechtssichere Prüfung und Durchsetzung solcher Sanktionen seien komplexe Verfahren, „die das vorhandene Personal zusätzlich binden“.
„Friedlicher Protest darf durch das verschärfte Ordnungsrecht gerade nicht eingeschränkt werden“
Bislang müssen die bayerischen Hochschulen bei Konflikten vor allem auf ihr Hausrecht zurückgreifen. „Dieses Instrumentarium stößt bei massiven Störungen, gezielten Bedrohungen oder physischer Gewalt jedoch schnell an seine Grenzen“, heißt es vom Verband. Den Hochschulleitungen fehle zum Teil die nötige Rechtssicherheit. „Mit dem neuen Strafenkatalog könnte sich das grundlegend ändern.“
Hochschulen, mahnt der Verband, könnten und dürften aber nicht die Aufgaben von Strafverfolgungsbehörden übernehmen. Scharfe Maßnahmen wie ein Rauswurf von Studierenden „müssen Ultima Ratio bleiben“. Nötig sei „eine gehörige Portion an Augenmaß. Legitimer, friedlicher Protest darf durch das verschärfte Ordnungsrecht gerade nicht eingeschränkt werden.“
Die ebenfalls am Dienstag von Blume vorgestellte Bau- und Sanierungsoffensive maroder Hochschulgebäude ist für den Deutschen Hochschulverband ein „erfreulicher Einstieg, aber noch keine dauerhafte Lösung“. In den kommenden vier Jahren soll eine Milliarde Euro aus dem Berliner Sondervermögen bayernweit in 120 Bauprojekte fließen. Der gesamte Sanierungsbedarf beläuft sich laut Verbänden und Opposition jedoch auf mehrere Milliarden Euro. „Um den Sanierungsstau nachhaltig zu beheben und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Wissenschaftsstandorts Bayern zu sichern, muss diesem Einstieg eine dauerhafte, verlässliche Investitionsoffensive folgen“, fordert der Hochschulverband.



