Süddeutsche Zeitung

Kempten:14 Jahre Haft für Mord an Baby

Gericht verurteilt 22-Jährigen, der eigenen Sohn totgeprügelt hat

Mit der Faust schlägt der Vater seinem Säugling mehrfach ins Gesicht, schleudert ihn mit dem Kopf voran gegen das Gitter des Kinderbettes, beißt in Unterarm und Schulter. Er wirft den kleinen Körper zurück auf die Wickelunterlage. Durch den Aufprall bricht das Holz. So heißt es in der Anklage. So bestätigt sich die Tat vor Gericht. Das acht Monate alte Baby erleidet schwere Hirnverletzungen und stirbt daran. Das Landgericht Kempten hat den Vater am Mittwoch wegen Mordes verurteilt: Der 22-Jährige muss 14 Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

Es fühle sich an "wie ein böser Traum, so irreal", zitiert die Anwältin der Mutter ihre Mandantin im Plädoyer. Die junge Frau ist Nebenklägerin im Verfahren, sie sitzt somit dem Mörder ihres Sohnes gegenüber. Die beiden waren seit ihrer Jugend ein Paar, der Sohn ein Wunschkind. Nun streifen sich ihre Blicke nur flüchtig. Die 20-Jährige habe sich entschieden, beim Prozess dabei zu sein, weil sie sich Antworten erhoffe, sagt die Anwältin. "Antworten auf die Fragen: Was genau ist passiert? Und warum?" Doch der Angeklagte schweigt zur Tat. Er verfolgt den Prozess meist mit gesenktem Kopf.

An jenem Abend im August vor einem Jahr bittet die Mutter den Angeklagten, auf den Sohn in ihrer Wohnung in Kaufbeuren (Landkreis Ostallgäu) aufzupassen. Sie will zum Sport und dann eine Freundin besuchen. Das Paar hat sich wenige Tage vorher getrennt. Eine Stunde später ruft ihr Ex-Freund an: Er habe dem Bub wehgetan. Die Frau eilt nach Hause und findet den schwer verletzten Jungen bewusstlos, nur noch mit Schnappatmung. Eine solche Schwere der Verletzungen habe auch der Gutachter in seiner 30-jährigen Laufbahn kaum erlebt, sagte er vor Gericht. Zwei Tage dauert der Todeskampf, bis der Junge durch "Absterben des Gehirns", wie es der Richter formuliert, im Krankenhaus stirbt.

Nach der Tat versucht sich der Vater durch Schnitte am Unterarm umzubringen. Mit Polizeibegleitung kommt er ins Krankenhaus. Dort geht er auf die Beamten los, bricht einem die Nase, weshalb er sechs Monate seiner Strafe auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte absitzen muss. Im Krankenhaus stellt man fest: 2,13 Promille und Marihuana-Konsum. In seinen jungen Jahren soll er laut Gericht an Drogen "nichts ausgelassen haben" und, wie ein Gutachter feststellt, ist er mit 22 Jahren "massivst alkoholabhängig". Die Alkoholkrankheit hindere die Kammer daran, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte.

Frust über die Trennung, Frust über die Lebenssituation, Frust darüber, dass die Mutter Kontakt zum Ex-Freund hatte, waren der Kammer zufolge die Motive. Die Wut hätte ihn verleitet, Alkohol zu trinken.

Der Alkohol habe ihn verleitet, seinen Sohn qualvoll zu misshandeln, befindet das Gericht. Der Richter spricht von einem "Gewaltexzess": gequetscht, geschlagen, geworfen, geschüttelt. "In menschenverachtender und brutalster Weise wurde ein Kind zu Tode gebracht." Während der Haft muss der Angeklagte auch in eine Entziehungsanstalt.

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SZ vom 08.08.2019 / dpa
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