Keine Ermittlungen im Fall Mollath:Weder Willkür noch Vorsatz

Gegen die Verfahrensbeteiligten in der Causa Mollath werden keine Ermittlungen aufgenommen. (Foto: Getty Images)

Entscheidung bestätigt: Gegen keinen der Beteiligten im Fall Mollath wird es Ermittlungen geben. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft sieht "insgesamt keine Veranlassung" dazu - räumt aber Unstimmigkeiten und Fehler ein.

Von Olaf Przybilla

Es bleibt dabei: Gegen keinen der Verfahrensbeteiligten in der Causa Gustl Mollath werden Ermittlungen eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft nun bestätigt. Nachdem bei den Ermittlungsbehörden zahlreiche Anzeigen gegen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, die damalige Ehefrau Mollaths sowie Verantwortliche der Hypo-Vereinsbank eingegangen waren, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft "insgesamt keine Veranlassung" gesehen, gegen Beteiligte zu ermitteln. Eine Beschwerde des Rechtsanwalts Rainer Schmid dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft nun verworfen.

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:Ein Gericht verweigert sich

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass zwei Beschlüsse im Fall Mollath verfassungswidrig waren - und vom Oberlandesgericht Bamberg eine neue Entscheidung gefordert. Doch dort ignoriert man die Anweisung von oben.

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So sei etwa zu prüfen gewesen, ob Beschuldigte "mit dem Vorsatz" gehandelt hätten, Mollath rechtswidrig seiner Freiheit zu berauben oder unschuldig zu verurteilen, teilt die Münchner Behörde mit. Ein solcher Vorsatz aber sei nicht erkennbar. Zwar rechtfertigten aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft "die vorgebrachten und zum Teil auch berechtigten Vorwürfe am Gang des Verfahrens und an einzelnen Prozesshandlungen der befassten Richter durchaus inhaltliche Kritik". Ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergebe sich daraus aber nicht.

"Unstimmigkeiten und Fehler" seien passiert, etwa als Mollath der Unterbringungsbefehl zu spät eröffnet wurde. Oder das Gericht im Urteil falsch schilderte, wie Mollath angeblich festgenommen worden sein soll. Insgesamt ergäben sich "aus der Gesamtschau" aber keine Anhaltspunkte, dass Mollath "willkürlich" verurteilt worden sei. Überdies seien viele der erhobenen Vorwürfe gegen andere Beteiligte des Verfahrens - etwa uneidliche Falschaussage oder die Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse - strafrechtlich bereits verjährt.

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath soll am 7. Juli beginnen. Am Landgericht Regensburg sind dafür 15 Termine anberaumt, der 57-Jährige muss sich dabei erneut wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung verantworten.

© SZ vom 14.04.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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