Tennessee Eisenberg:Keine Anklage gegen Polizisten

Im Falle des getöteten Musikstudenten Eisenberg verzichtet das Oberlandesgericht auf eine Anklage. Doch damit will sich der Anwalt der Familie nicht zufriedengeben.

Die tödlichen Schüsse auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg vom April 2009 haben kein gerichtliches Nachspiel. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg habe einen Antrag der Eltern des Studenten auf Erhebung der Anklage gegen die beteiligten Polizeibeamten zurückgewiesen, teilte die Nürnberger Justizpressestelle am Donnerstag mit.

Keine Anklage gegen Polizisten im Fall Eisenberg

Ein Polizist der Spurensicherung steht vor einem Einschussloch in einer Fensterscheibe an dem Haus in Regensburg, in dem der Student Tennessee Eisenberg erschossen wurde. Das Oberlandesgericht in Nürnberg teilte mit, dass es keine Angklage gegen die beteiligten Beamten erhoben werde.

(Foto: dpa)

Der Anwalt der Familie Eisenberg reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des OLG. Man werde jetzt die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde prüfen, sagte Thomas Tesseraux in Regensburg der dapd. Der Zweite Strafsenat sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beamten mit "so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt haben", dass kein genügender Anlass zur Erhebung einer Klage geboten sei, teilte das OLG weiter mit. Das hatten zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg so gesehen. Gegen die Entscheidung des OLG seien keine Rechtsmittel mehr möglich, hieß es weiter.

Der 24-jährige Student war am 30. April 2009 in seinem Haus erschossen worden. Er hatte zuerst mit einem 31 Zentimeter langen Küchenmesser einen Mitbewohner bedroht und war später mit dem Messer auf die Polizisten zugegangen. Mehrfache Aufforderungen, das Messer wegzuwerfen, der Einsatz eines Pfeffersprays, ein Warnschuss und auch Schüsse in Knie und Oberarm hätten ihn nicht aufgehalten, erklärte das OLG. Sie hätten daraufhin weiter auf ihn geschossen, bis dieser von vier Schüssen im Bereich des Herzens getroffen worden sei und starb.

Nach Auffassung des Senats ist "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass die Beamten im Fall einer Anklage für die von ihnen abgegebenen Schüsse nicht verurteilt werden könnten. Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten wäre anzunehmen, dass sie zunächst in Notwehr zugunsten ihres Kollegen und danach zum Schutz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit gehandelt hätten. "Für den Senat steht außer Zweifel, dass von Tennessee Eisenberg eine erhebliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der eingesetzten Polizeibeamten ausging", heißt es in der Entscheidung des OLG.

Dieser Auffassung widersprach Anwalt Tesseraux im Gespräch mit der dapd. "Wenn ein normaler Bürger so handeln würde, würde niemals auf Notwehr entschieden", sagte der Anwalt. Man sei deshalb gleichermaßen "überrascht und enttäuscht" über die Entscheidung des OLG.

Verärgert zeigte sich der Rechtsanwalt zugleich über die Öffentlichkeitsarbeit der Nürnberger Justizbehörde. Die Rechtsvertreter der Familie hätten am Donnerstag erst durch Journalisten erfahren, dass ihr Antrag abgelehnt worden sei. Das weitere Vorgehen werde man nun mit den Angehörigen abstimmen, kündigte Tesseraux weiter an. "Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschöpft", konstatierte der Anwalt.

Man werde deshalb zunächst die schriftliche Begründung des OLG abwarten und dann über die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde nachdenken. Denkbar sei aber auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sagte Tesseraux.

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