Süddeutsche Zeitung

Kein Gottesstaat:Gericht verwarnt Ordensschwester

Gewährung von Kirchenasyl sei "offener Rechtsbruch"

Die katholische Ordensfrau Juliana Seelmann ist am Mittwoch wegen Gewährung von Kirchenasyl schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass sie einer Nigerianerin Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt gewährt habe. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Dies betrifft eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat. Offener Rechtsbruch, der nicht entschuldigt werden kann", sagte Richter René Uehlin. Ursprünglich standen zwei Fälle von Kirchenasyl zur Anklage. Ein Fall wurde vorläufig eingestellt, weil unklar ist, ob eine Fristverlängerung zur Überstellung der Nigerianerin nach Italien den dortigen Behörden mitgeteilt wurde. Wäre dies nicht der Fall, könnte es sein, dass Deutschland bereits für das Asylverfahren der Frau zuständig war. Dann wäre das Kirchenasyl überflüssig gewesen. Schwester Juliana Seelmann erklärte vor Gericht, sie hätte im Fall der beiden Frauen keine andere Wahl gehabt, als diese ins Kirchenasyl zu nehmen. Beiden hätte bei Rückführung erneut die Zwangsprostitution gedroht. Sie habe so gehandelt, "weil ich nicht anders konnte, nach meinem Gewissen und Glauben".

Die 38 Jahre alte Ordensfrau hatte im Kloster der Oberzeller Franziskanerinnen zwei Nigerianerinnen aufgenommen, als diese nach Italien abgeschoben werden sollten. Zum Prozess kam es, weil Seelmann einen Strafbefehl über 1200 Euro nicht akzeptiert hatte. Den beiden 23- und 34-jährigen Flüchtlingsfrauen habe in Italien erneut die Zwangsprostitution gedroht. Zugleich betonte ihr Orden, dass man nur absolute Härtefälle ins Kirchenasyl aufnehme. Der Fall in Würzburg ist der zweite Prozess innerhalb weniger Wochen gegen einen Ordensangehörigen in Bayern. Ende April hatte sich der Münsterschwarzacher Benediktinermönch Abraham Sauer vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen des gleichen Vorwurfs verantworten müssen. Er wurde aufgrund der im Grundgesetz geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg angekündigt hatte, Rechtsmittel einzulegen. Laut Justizministerium wurden im vergangenen Jahr 27 Verfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat eingeleitet.

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SZ vom 04.06.2021 / KNA
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