Kaufbeuren:Prozess um strippende TV-Nonne

Mit großem Medienrummel hat am Dienstag in Kaufbeuren der Prozess um einen freizügigen Auftritt der Schauspielerin Antje Mönning begonnen. Die 41-Jährige hatte im Juni auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu (Landkreis Ostallgäu) vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben - unter dem sie keine Unterwäsche trug. Vor dem Amtsgericht muss sich Mönning, die in der ARD-Serie "Um Himmels Willen" eine Nonne spielte, wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Die beiden Beamten filmten den Auftritt.

Über ihren Anwalt Philip Müller ließ Mönning ausrichten, "aus einer künstlerischen Laune heraus" das Röckchen gehoben zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Zivilpolizisten handelte. "Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen", sagte sie über ihren Anwalt.

Der Vorfall hatte vor einigen Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Mönnings zweiter Anwalt, Alexander Stevens, hatte bereits vor dem Prozess die Videoaufzeichnung kritisiert, die ohne Einverständnis Mönnings gemacht worden sei.

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