Mordprozess am Landgericht WürzburgTotes Mädchen in Güllegrube: Angeklagter schweigt zum Auftakt

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Auch Jahre nach der ungeklärten Tat wird die Bevölkerung um Hinweise gebeten.
Auch Jahre nach der ungeklärten Tat wird die Bevölkerung um Hinweise gebeten. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Auf einem abgelegenen Reiterhof in Unterfranken wird die 13-jährige Sabine getötet. Man findet sie in einer Güllegrube. Der Fall ist ungelöst – nun gibt es einen weiteren Prozess.

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Im neuerlichen Prozess zum gewaltsamen Tod eines Mädchens in Unterfranken vor mehr als 32 Jahren hat der Angeklagte zunächst nichts zu den Vorwürfen gesagt. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg nach dem ersten Verhandlungstag mit, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte.

Der 49 Jahre alte Angeklagte soll als 17-Jähriger die 13 Jahre alte Schülerin zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs ermordet haben. Sabine starb am 15. Dezember 1993 auf einem abgelegenen Reiterhof im Karlstädter Ortsteil Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart).

Zum Prozessauftakt in Würzburg hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Zum Prozessauftakt in Würzburg hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht geäußert. Foto: Daniel Vogl/dpa

Die Anklage gegen den Mann stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Mann – sechseinhalb Jahre Jugendstrafe – vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, wenn auch vor einer anderen Kammer.

Für den Prozess sind nach Gerichtsangaben 26 Verhandlungstermine bis Ende Oktober anberaumt. Da der Mann zur Tatzeit Jugendlicher war, findet das Verfahren hinter verschlossenen Türen statt. Im ersten Prozess gegen den Tatverdächtigen im Jahr 2024 hatte das Gericht noch Journalisten zu der Verhandlung zugelassen. Dieses Mal wurden entsprechende Anträge der Medien ohne Begründung abgelehnt.

Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sagte 2024 in seinem Schlusswort, sein Mandant sei nicht zweifelsfrei verantwortlich für den Tod der Schülerin und daher freizusprechen. „Vielleicht war er dabei, aber ich habe meine Zweifel, ob er dann der Täter gewesen sein muss.“ Der Angeklagte hatte sich in dem Prozess nicht selbst zu den Vorwürfen geäußert; er will es laut Schrepfer aber nicht gewesen sein.

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Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gingen davon aus, dass Sabine vom Angeklagten auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof aus sexuellen Gründen gelockt wurde. „Es ist nicht bewiesen, dass es so war“, sagte der Verteidiger hingegen.
Die 13-Jährige wurde minutenlang gewürgt und sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube entsorgt und erst zwei Tage nach der Tat gefunden.

In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Angaben des Landgerichts jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden. Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich. Alle Straftaten außer Mord sind so lange nach der Tat bereits verjährt.

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1973 brachte ein bis heute unbekannter Täter die zwölfjährige Marion Baier um. Wie sich nun herausstellt, war es mutmaßlich derselbe wie 1981 beim Mord an der 13-jährigen Sonja Hurler. Womöglich war das nicht die letzte Tat.

SZ PlusVon Max Weinhold Hernandez

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